Küssel-Prozess auf 26. Juni vertagt

Der Prozess wegen Wiederbetätigung gegen Gottfried Küssel und zwei Mitangeklagte ist auf 26. Juni vertagt worden. Für Aufregung sorgte ein Verteidiger mit einem verbalen Schlagabtausch und einem Hitlergruß.

Das Gericht leistete am dritten Verhandlungstag am Donnerstag einem Beweisantrag der Verteidigung auf Beiziehung eines Computerexperten Folge. Der an der Technischen Universität Wien tätige Ziviltechniker Kurt Judmann, der unter anderem auf IT-Sicherheit, Datenauswertung und -rekonstruktion und Verschlüsselung spezialisiert ist, soll als Sachverständiger die weitere Verhandlung begleiten. Da auch noch weitere Zeugen gehört werden sollen, wurden der 12. Juli und der 20. August als weitere Verhandlungstermine festgelegt.

Aufforderung zum Hitlergruß

Der dritte Verhandlungstag hatte mit der Einvernahme eines 20-Jährigen begonnen, der im April 2010 an einer Feier der Akademischen Ferialverbindung Reich teilgenommen hatte. Der Zeuge sagte unter Wahrheitspflicht, der Angeklagte Felix B. habe dort eine fünfminütige, „glorifizierende“ Rede auf Adolf Hitler gehalten, „die für mich gefühlsmäßig als Huldigung rübergekommen ist“. Anschließend hätten alle Anwesenden - etwa 20 bis 25 Männer - unter dreimaligem „Sieg Heil“-Ruf den Hitlergruß getätigt.

Um zu überprüfen, was der Zeuge als „glorifizierend“ betrachte, verlas Herbert Orlich, der Rechtsanwalt von B., im Anschluss minutenlang Ausführungen über Hitler, wobei Orlich seine Quelle nicht bekanntgeben wollte. Er habe jedenfalls „die Judenvergasung weggelassen“, betonte der Anwalt.

Danach wollte Orlich vom 20-Jährigen wissen, auf welche Weise die Männer bei der Feier die Arme zum Hitlergruß gehoben hätten. Der Zeuge, der deswegen nach dem Verbotsgesetz bereits rechtskräftig zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden war, weigerte sich, den Gruß nachzumachen. „Beschreiben Sie es! Ich zeige es, ich werde bestraft“, verlangte Orlich, der am Ende tatsächlich den ausgestreckten rechten Arm in die Höhe hob.

Schlagabtausch mit Gericht

Im Anschluss wurde die Leiterin des Extremismus-Referats im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Sybille Geissler, in den Zeugenstand gerufen. Als die Beamtin nicht bekanntgeben wollte, wie viele Beamte ihre Abteilung umfasst, und sich dabei auf die Amtsverschwiegenheit berief, verlangte Orlich, die Zeugin zu entlassen und sie von der Verschwiegenheitspflicht entbinden zu lassen. Als das Gericht dem nicht nachkam, fragte Orlich in forschem Tonfall die Vorsitzende: „Sind Sie an der Wahrheitsfindung orientiert?“

„So was habe ich in 30 Jahren Richter nicht erlebt, was Sie hier aufführen. Das wird langsam ein Kasperltheater“, bemerkte in dieser Situation der beisitzende Richter Norbert Gerstberger. Orlich war kaum zu beruhigen und gab sinngemäß zu verstehen, man möge ihn ruhig bei der Rechtsanwaltskammer anzeigen: „Ich warte nur darauf, dass ich der Rechtsanwaltskammer belegen kann, was hier passiert.“

Nach Auskunft Geisslers wurden im Zuge der Ermittlungen zu der rechtsextremen Website Alpen-donau.info 14 Verdächtige ausgeforscht und bei verschiedenen Staatsanwaltschaften angezeigt. 18 Hausdurchsuchungen wurden durchgeführt. Die Ermittlungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen, die Identität einiger Benutzer der Website hat sich bisher nicht klären lassen.

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