Öffnungszeiten: Erneut Etappensieg für Apotheke

Im Streit um längere Öffnungszeiten der Wiener Apotheken gibt es einen weiteren Etappensieg. Einer Apotheke in der Innenstadt sollte die Konzession entzogen werden, das ist jetzt vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) aufgehoben worden.

Der UVS hat den Konzessionsentzug von der zuständigen Magistratsabteilung 40 (Sozial- und Gesundheitsrecht) aufgehoben. Die Behörde hatte im vergangenen Jahr zwei Verfahren gegen die Apotheke eingeleitet. Diese hatte wiederholt an Samstagnachmittagen - und damit länger als in der Betriebszeitenverordnung vorgesehen - offen gehalten.

Anwalt: „Nun ist die Apotheke gerettet“

Erst vor kurzem konnte das Geschäft einen Sieg vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat erringen: Dabei handelte es sich um ein Verwaltungsverfahren, in dem festgestellt werden sollte, ob eine Apotheke über die Betriebsverordnung hinaus auch länger am Abend und am Samstagnachmittag offenhalten darf. Der UVS hielt dazu fest, dass die Betriebszeitenverordnung der MA 40 nur darüber bestimme, zu welchen Zeiten eine Apotheke zwingend aufsperren muss - mehr dazu in Apotheke darf länger öffnen.

Von einem Verbot, zu anderen Zeiten offen zu halten, ist laut dem Juristen Peter Krüger, der die Innenstadt-Apotheke vertritt, nirgends die Rede. Einzige Beschränkung laut Krüger ist, dass sich die längeren Öffnungszeiten innerhalb der festgelegten maximalen wöchentlichen Betriebszeit befinden muss. Diese beträgt mindestens 44 und höchstens 48 Wochenstunden.

Gleichzeitig mit dem Verwaltungsverfahren war die betreffende Apotheke in der Causa Öffnungszeiten auch mit einem drohenden Entzug der Konzession konfrontiert. Dank des zweiten positiven Entscheids herrschte am Freitag im betroffenen Geschäft dementsprechend große Erleichterung: „Meine Mandanten haben ein Jahr lang gezittert. Nun ist die Apotheke gerettet“, zeigte sich Krüger in einer Aussendung erfreut. Das Geschäft werde von nun an jeden Samstagnachmittag offenhalten, hieß es.

Keine Stellungnahme der MA 40

Die zuständige MA 40 wollte vorerst keine Stellungnahme dazu abgeben. Jedoch versicherte ein Sprecher gegenüber der APA, dass bis zum Abschluss der juristischen Klärung in dieser Causa von einer weiteren behördlichen Verfolgung der Apotheke Abstand genommen werde - auch, wenn diese an Samstagnachmittagen wieder offenhält.

Die Wiener Apothekerkammer hatte bereits nach Ausgang des ersten Verfahrens betont, dass man derzeit Gespräche rund um die Öffnungszeiten führe: Im Sinne einer optimalen Kundenbetreuung mache man sich darüber natürlich Gedanken. Die Gespräche mit den zuständigen Behörden würden sehr gut verlaufen. Allerdings sei eine Änderung des bestehenden Systems frühestens 2014 umsetzbar, hieß es damals.