Uni Wien hebt weiter Studiengebühren ein

An der Universität Wien wird vorerst weiter die Regelung zu Studiengebühren gelten. So lange die endgültige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nicht gefallen sei, gelte die angefochtene Verordnung des Senats weiter, so Rektor Heinz Engl.

Jene Studenten an der Universität Wien, die unter die Studiengebührenregelung fallen, werden vorerst also auch im kommenden Sommersemester ihre Beiträge entrichten müssen. „Wir haben aber immer klar gesagt, dass im Falle einer Aufhebung der Regelung durch den VfGH sämtliche eingehobenen Beiträge refundiert werden. Das gilt auch für jene Studenten, die keine Rechtsmittel gegen die Gebühren ergriffen haben“, meinte Engl. Die Uni habe die entsprechenden Mittel dafür rückgestellt.

Die Verordnung des Senats der Uni Wien zur Einhebung von Studiengebühren war der Anlass für die Beschwerde eines Studenten beim VfGH, aufgrund derer der Gerichtshof ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet hat.

VfGH leitete Prüfverfahren ein

Im Vorjahr wurde die alte Regelung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben - und dort zeigte man sich auch jetzt wieder skeptisch: Dass den Unis selbst die Vorschreibung und Einhebung der Studienbeiträge übertragen wurde, könnte der Verfassung bzw. dem Universitätsgesetz widersprechen, so VfGH-Präsident Holzinger.

Ein Prüfverfahren wurde eingeleitet - und aus dem resultiert fast immer die Aufhebung der bestehenden Regeln - mehr dazu in Studiengebühren: VfGH zu Einhebung durch Unis skeptisch (news.ORF.at).

Im aktuellen Wintersemester heben acht der 21 österreichischen Universitäten in Eigenregie Studiengebühren ein. An der Universität Wien, der Uni Innsbruck, der Wirtschaftsuniversität (WU), der Uni Graz, der Technischen Uni (TU) Graz, der Uni Linz, der Veterinärmedizinischen Universität und am Mozarteum Salzburg müssen jene Studenten 363,36 Euro pro Semester bezahlen, die die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben bzw. aus Nicht-EU-Staaten kommen.

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