Keine Einigung bei Wahlrechtsreform

Am Donnerstag hätte in der letzten Sitzung des Wiener Landtages in diesem Jahr die rot-grüne Stadtregierung das neue Wahlrecht beschließen wollen. Doch daraus wurde nichts, die Koalitionspartner konnten sich nicht einigen.

Man sei sich einig, alles kein Problem: Das hieß es bisher von SPÖ von Grünen. Tatsächlich dürfte es doch mehr Meinungsverschiedenheiten geben.

Teilweise Zustimmung von Parlament notwendig

Denn die von beiden Parteien für heuer fix angekündigte Wahlrechtsreform wird sich nicht mehr ausgehen. Viele Dinge können zudem nur mit dem Bund, also im Parlament, gemacht werden. Dazu gehört auch das Wahlrecht für Ausländer auf Landesebene. Wien hat hier den Spezialfall, dass es Gemeinde und Bundesland zugleich ist, also Gesetze hier beschlossen werden. Und ein solches Gremium darf nur von österreichischen Staatsbürgern gewählt werden. Will man das ändern, muss das Parlament zustimmen.

Streitfrage: Ab wann darf allein regiert werden

Ein großes Fragezeichen ist nach wie vor, ab wann man in Wien alleine regieren können soll. Durch das derzeitige System ist eine Alleinregierung mit deutlich weniger als 50 Prozent der Stimmen möglich. Hier wollen die Grünen sicherstellen, dass das künftig nicht mehr geht. Die SPÖ will das naturgemäß nicht.

Eine Einigung sollte es nächstes Jahr geben zumindest im Koalitionsabkommen ist die Wahlrechtsreform nämlich fix ausgemacht.

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