Keine Einigung bei Wahlrechtsreform
Man sei sich einig, alles kein Problem: Das hieß es bisher von SPÖ von Grünen. Tatsächlich dürfte es doch mehr Meinungsverschiedenheiten geben.
Teilweise Zustimmung von Parlament notwendig
Denn die von beiden Parteien für heuer fix angekündigte Wahlrechtsreform wird sich nicht mehr ausgehen. Viele Dinge können zudem nur mit dem Bund, also im Parlament, gemacht werden. Dazu gehört auch das Wahlrecht für Ausländer auf Landesebene. Wien hat hier den Spezialfall, dass es Gemeinde und Bundesland zugleich ist, also Gesetze hier beschlossen werden. Und ein solches Gremium darf nur von österreichischen Staatsbürgern gewählt werden. Will man das ändern, muss das Parlament zustimmen.
Streitfrage: Ab wann darf allein regiert werden
Ein großes Fragezeichen ist nach wie vor, ab wann man in Wien alleine regieren können soll. Durch das derzeitige System ist eine Alleinregierung mit deutlich weniger als 50 Prozent der Stimmen möglich. Hier wollen die Grünen sicherstellen, dass das künftig nicht mehr geht. Die SPÖ will das naturgemäß nicht.
Eine Einigung sollte es nächstes Jahr geben zumindest im Koalitionsabkommen ist die Wahlrechtsreform nämlich fix ausgemacht.
Link:
- Wahlrechtsreform weiter offen (wien.ORF.at; 20.11.2012)