Trickbetrügerinnen-Prozess vertagt

Drei Frauen sind angeklagt, Pensionisten insgesamt 279.000 Euro geraubt zu haben. Weil ähnliche Gruppierungen derzeit ebenso vor Gericht stehen, hat der Verteidiger nun Gegenüberstellungen gefordert. Der Prozess wurde vertagt.

Richter Thomas Spreitzer hatte es am Dienstag mit zwei äußerst schweigsamen Beschuldigten zu tun. Die beiden Frauen waren angeklagt, mit weiteren Mittäterinnen Trickdiebstähle in Wien durchgeführt zu haben. Laut Anklage haben die Frauen 31 Taten zu verantworten. Ihre Opfer waren vorwiegend gehbehinderte Menschen.

Alle drei Angeklagten schweigen

Die Staatsanwaltschaft legte den beiden sich in Haft befindlichen Angeklagten im Alter von 47 und 31 Jahren einen Schaden von 279.000 Euro zur Last. Die eine ist staatenlos, die andere kann nicht lesen und schreiben. Beide müssen sich um je drei Kinder kümmern. Eine dritte angeklagte Frau, die sich auf freiem Fuß befindet, war dem Prozess ferngeblieben. Sie ließ ausrichten, dass sie krankheitsbedingt bei der Verhandlung nicht erscheinen könne. Die Staatsanwältin beantragte die Erlassung einer Festnahmeanordnung.

Prozess gegen Trickbetrügerinnen

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Zwei der drei angeklagten Frauen sind zur Verhandlung gekommen

Die Frauen sollen in unterschiedlicher Zusammensetzung immer nach dem gleichen Modus Operandi vorgegangen sein. Eine von ihnen half älteren Menschen zunächst beim Tragen der schweren Einkaufstaschen. In der Wohnung der Pensionisten angekommen, wurden die Opfer kurz abgelenkt, indem ein Zettel für eine Nachricht oder ein Glas Wasser verlangt wurde.

Dabei huschte eine zweite oder auch dritte Täterin in die Wohnung, um Bargeld und Schmuck zusammenzuraffen. Fast sieben Jahre lang sollen die Frauen so auf Beutezug gewesen sein, bis im Februar dieses Jahres der Nachbar eines der Opfer Alarm schlug - mehr dazu in Trickdiebinnen scheitern an Nachbarn.

Mehrere ähnliche Gruppen vor Gericht

Laut Staatsanwältin kam auch der sogenannte Tuchtrick zum Einsatz. Durch das Ausbreiten von zum Verkauf angebotenen Tüchern vor der Nase der Pensionisten wurde die Sicht verdeckt, damit sich die Mittäterinnen Zugang in die Wohnung verschaffen konnten. Die beiden nun angeklagten Frauen wurden durch DNA-Spuren beziehungsweise durch Fahndungsfotos überführt. „Sie haben die Gutgläubigkeit von älteren Menschen ausgenutzt“, sagte die Staatsanwältin.

Die Angeklagten, beide von Alexander Philipp vertreten, entschlugen sich der Aussage. Sie gaben laut ihrem Anwalt „einige Fakten“ zu, jedoch nicht alle angeklagten. Es würden derzeit im Landesgericht mehrere Gruppierungen in Haft sitzen, die ähnlich vorgegangen wären, sagte der Rechtsvertreter. Es gebe „ein Riesenproblem mit der Ähnlichkeit“ der Beschuldigten untereinander. „Ich tu mir selber schwer, sie zu erkennen“, betonte Philipp.