Causa Madoff: Neue Hoffnung für Geschädigte

Bisher sind in der Causa Bernard Madoff sämtliche Klagen gegen die Bank Austria gescheitert. Jetzt gibt der Oberste Gerichtshof (OGH) Anlegern erstmals Hoffnung und prüft den Vorwurf vorsätzlicher Täuschung erneut, schreibt die „Presse“.

Die Bank Austria diente unter anderem als Prospektkontrollorin für den Primeo-Fonds, dessen Gelder letztendlich beim ehemaligen und mittlerweile inhaftierten US-Börsenstar Bernard Madoff versickerten.

Schweizer klagt Bank Austria

Im aktuellen Fall zog ein in der Schweiz lebender Anleger, der 2002 in einen Subfonds von Primeo investiert hatte, gegen die Bank Austria vor Gericht. Der Vorwurf: Das Geldhaus habe bei der Kontrolle der Emissionsprospekte versagt und habe ihn außerdem als Kunden in die Irre geführt.

Das Handelsgericht Wien wies die Klage wegen Unschlüssigkeit ab. Die zweite Instanz, beim Oberlandesgericht , bestätigte die Abweisung, allerdings mit einer anderen Begründung: Im Lichte der bisherigen OGH-Entscheidungen stehe fest, dass die Bank Austria als Prospektkontrollorin nicht hafte.

Vorwurf: Täuschung der Anleger

Der Kläger stützte sich aber auch auf einen anderen Vorwurf. Die Bank Austria hätte bereits seit März 2000 gewusst, dass der Fonds eine verbotene Anlagestrategie betrieben hätte, nämlich Front Running als Form des Insidergeschäfts. Das hätte die Bank mit dem Vorsatz verschwiegen, sich durch Täuschung der Anleger zu bereichern.

Laut OGH reichten diese Behauptungen aus, um auf die Schadenersatzfrage näher einzugehen. Sollte die Beklagte vom Pyramidenspiel gewusst haben, könnte sie haften. Zudem käme eine wissentliche Irreführung zum Vertragsabschluss in Betracht. Das alles muss nun das Erstgericht prüfen.

Kein Statement der Bank Austria

Als Front Running bezeichnet man üblicherweise nicht ein Schneeballsystem a la Madoff, sondern das Ausnützen eines Informationsvorsprungs eines Börsenmaklers über einen nahenden Deal seines Mandanten für eigene Zwecke.

Die Bank Austria wollte sich gegenüber der „Presse“ zu dem laufenden Verfahren nicht äußern. Bisher waren klagende Madoff-Anleger nicht erfolgreich gegen die UniCredit-Tochter. Nach Zählung der Bank gibt es bereits 14 rechtskräftige Urteile gegen die Kläger, davon fünf vom OGH - mehr dazu in OGH lässt Madoff-Klagen zu (wien.ORF.at; 12.12.2011).

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