Oberstaatsanwalt prüft Fall Leonie
Das Mädchen soll von ihrem Vater in der Wohnung in Floridsdorf unter die Dusche gestellt worden sein. Anfangs ging man davon aus, dass sie der Vater zur Strafe unter die heiße Dusche stellte. Das Mädchen starb zwei Wochen später im Spital.
Laut dem gerichtsmedizinischen Gutachten waren die Verletzungen, die Leonie von dem heißen Wasser davontrug, ihrer allgemeinen Art nach nicht lebensbedrohlich. Es sei „nicht auszuschließen“, dass sie an den Folgen einer medikamenteninduzierten Schädigung der Leber starb, heißt es in der Expertise - mehr dazu in Fall Leonie: Kein Beweis für tödliche Verbrühung.
Wegen „großer Bedeutung“ des Falls
Ob der Vater also zur Verantwortung gezogen und angeklagt wird, ist noch immer offen. Die Staatsanwaltschaft Wien schloss die Ermittlungen mittlerweile ab, will aber noch nichts über die Anklage sagen. Der Vorhabensbericht wurde an die Oberstaatsanwaltschaft geschickt, wo der Akt jetzt geprüft wird. Die Letztentscheidung über eine Anklage liegt dann beim Justizministerium. Die neuerliche Prüfung ist aufgrund der großen Bedeutung des Falles notwendig, heißt es von der Oberstaatsanwaltschaft gegenüber wien.ORF.at.
Links:
- Vater bleibt nach „Strafdusche“ frei (wien.ORF.at; 13.11.2014)
- „Strafdusche“: Mutter will längeres Betretungsverbot (wien.ORF.at; 11.11.2014)