Asylwerber getötet: Keine Mordklage

Ende Mai steht ein Mann vor Gericht, der im Herbst am Praterstern einen algerischen Asylwerber niedergestochen haben soll. Der 37-Jährige verblutete. Die Anklage lautet nun jedoch nicht auf Mord.

In der Nacht auf den 11. September 2015 soll der 40-jährige gebürtige Serbe zwei algerische Asylwerber niedergestochen haben. Einem der beiden versetzte er laut Anklage einen Stich in den Oberkörper und einen weiteren ins Auge, worauf dieser verblutete - mehr dazu in Mann starb nach Messerattacke.

Tatort beim Praterstern

ORF

Spuren nach der Messerattacke in der Nordbahnstraße

Die Staatsanwaltschaft wirft dem massiv, hauptsächlich wegen Suchtgiftdelikten vorbestraften Mann nun absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge vor. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass ihm im Zweifel kein Tötungsvorsatz nachzuweisen ist. Bei Messerstichen in Brust und Auge erscheint diese Sichtweise doch eher eigenartig.

35-Jähriger überlebte schwer verletzt

Obendrein hatte der 40-Jährige zunächst dem Begleiter des ums Leben gekommenen Algeriers die Klinge seines Messers in den Bauch gerammt. Der 35-Jährige lief noch rund 150 Meter vom Tatort davon, ehe er zusammenbrach. Der jüngere Algerier überlebte seine schweren Verletzungen nur deshalb, weil er rasch ins Spital gebracht und im UKH Meidling notoperiert wurde.

Opfer waren unbewaffnet

Die beiden Algerier hatten einen Streit beobachtet, den der Angeklagte im Bahnhofsbereich mit einem offenbar süchtigen Pärchen austrug. Die Frau hatte den 40-Jährigen zunächst um Feuer gefragt und dann das Drogenersatz-Präparat Substitol erbeten. Es kam zu einem Handgemenge, schließlich zu Ohrfeigen und Schubsereien. Als sich der 40-Jährige entfernte, liefen ihm die Algerier nach, weil sie ihn zur Rede stellen bzw. die Polizei einschalten wollten. Sie riefen ihm nach, er solle stehenbleiben, worauf sich ihnen weitere Nordafrikaner anschlossen.

Schließlich holten die beiden Männer den Serben ein, der darauf ein Messer zückte, obwohl er - wie er später in seiner polizeilichen Einvernahme zugeben musste - bei den Algeriern keine Waffen wahrnahm. Nachdem er die beiden niedergestochen hatte, ergriff er die Flucht und setzte sich in seine ursprüngliche Heimat ab. Als er dort erfuhr, dass nach ihm mit einem internationalen Haftbefehl gefahndet wurde, kehrte er nach Wien zurück, wo er sich am 21. Oktober der Polizei stellte.

Prozess beginnt am 24. Mai

Der Angeklagte hat bisher Notwehr geltend gemacht. Er behauptet, er sei von vier bis acht Nordafrikanern umzingelt und von einem Mann von hinten angegriffen worden. Um diesen abzuwehren, habe er von seinem Messer Gebrauch gemacht. Die Verhandlung ist auf zwei Tage (24. und 25. Mai) anberaumt, es sind zahlreiche Zeugen und mehrere Sachverständige geladen.