Causa Blaulichtfunk: Strafen deutlich reduziert

Das Oberlandesgericht Wien hat am Donnerstag im Prozess um die millionenschwere Vergabe eines Blaulichtfunksystems die Strafen deutlich reduziert. Der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly muss statt drei Jahren nur noch acht Monate in Haft.

Statt einer unbedingten Haftstrafe von drei Jahren erhielt Mensdorff-Pouilly nun zwei Jahre, 16 Monate sind davon jedoch bedingt, tatsächlich in Haft muss er also nur acht Monate. Auch die Strafe für Ex-Telekom-Austria-Manager Rudolf Fischer wurde reduziert. Er muss drei Monate in Haft, sechs weitere Monate sind bedingt. Ursprünglich war er zu einer unbedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

Ex-Telekom-Festnetzvorstand Rudolf Fischer und Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly

APA/Georg Hochmuth

Fischer und Mensdorff-Pouilly am Donnerstag im Oberlandesgericht

Als „nahezu wichtigsten Milderungsgrund“ wertete Senatspräsidentin Natalia Frohner die erfolgte Rückzahlung des Schadens von 1,1 Mio. Euro. Auch das Wohlverhalten der beiden nach Auffliegen der Schmiergeldzahlungen über die teilstaatliche Telekom Austria (TA) wirkte strafmildernd. Des weiteren sei mitberücksichtigt worden, dass die Wertgrenze für die Berechnung des Schadensfalles kurz nach dem Urteil der Erstinstanz vom Gesetzgeber angehoben wurde.

Mensdorff-Pouilly: „Bin froh, dass es vorbei ist“

Die lange Verfahrensdauer sei hingegen kein Milderungsgrund gewesen, da derartige Korruptionsverfahren sehr komplex seien, hieß es in der Urteilsbegründung. Dass den Angeklagten eine Haftstrafe nicht gänzlich erspart bleibt, begründete Frohner damit, dass es in der Öffentlichkeit wenig Verständnis dafür gebe, wenn die Strafe zur Gänze bedingt ausgesprochen würde. Hier gehe es auch um eine generalpräventive Wirkung.

Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly

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Mensdorff-Pouilly war ursprünglich zu drei Jahren Haft verurteilt worden

Mensdorff-Pouilly meinte nach der Urteilsverkündung am Donnerstagvormittag zu Journalisten: „Ich bin froh, dass es vorbei ist. Das wünsche ich meinen schlimmsten Feinden nicht. Auch nicht Journalisten.“

1,1 Mio. Euro ohne nachvollziehbare Leistung

In der Causa ging es um Vorgänge zur Vergabe einer einheitlichen Funkinfrastruktur für die Blaulichtorganisationen durch den damaligen Innenminister Ernst Strasser (ÖVP). Mensdorff-Pouilly hatte 1,1 Mio. Euro für vorgeblich zwischen 2003 und 2004 entwickelte, aber bis heute nicht klar nachvollziehbare Aktivitäten lukriert.

Den Zuschlag zur Errichtung dieses digitalen Netzes für die österreichischen Blaulichtorganisationen erhielt damals das Tetron-Konsortium - bestehend aus Motorola und Alcatel, Technologielieferant war die TA. Über die TA wurde dann auch die Zahlung der 1,1 Mio. Euro abgewickelt.

OGH wies Nichtigkeitsbeschwerden zurück

Mensdorff-Pouilly und der ehemalige TA-Manager Fischer wurden im Dezember 2015 vom Wiener Landesgericht für Strafsachen der Untreue für schuldig befunden - mehr dazu in Blaulichtfunk: Schuldsprüche nach 13 Jahren. Das Gericht ging davon aus, dass die TA dem Lobbyisten 1,1 Mio. Euro ohne nachvollziehbare Leistungserbringung bezahlt hatte. Mensdorff-Pouilly wurde auch dazu verurteilt, der TA den finanziellen Schaden zuzüglich vier Prozent Verzinsung wiedergutzumachen.

Ex-Telekom-Festnetzvorstand Rudolf Fischer

APA/Georg Hochmuth

Rudolf Fischer war früher Festnetzvorstand der Telekom Austria

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte Anfang April die Nichtigkeitsbeschwerden von Mensdorff-Pouilly und Fischer zurückgewiesen. Damit wurden die Schuldsprüche rechtskräftig. Das Oberlandesgericht musste sich nun noch mit den Berufungen gegen die Strafhöhen auseinandersetzen.

Tetron-Netz weiter Stückwerk

Bekannt wurde die Angelegenheit 2011 durch einen Bericht des Magazins „News“. Was folgte, war ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, der zahlreiche Verquickungen aus dem Kabinett von Strasser mit der teilstaatlichen TA und weiteren Bewerbern um den Funkauftrag offenbarte.

Nebenbei verdoppelten sich die Projektkosten in kurzer Zeit, und bis heute blieb das eigentlich bundesweit gedachte Tetron-Netz ein Stückwerk. Der Startschuss für ein einheitliches Funknetz für Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehren erfolgte bereits 2001, unter Strasser wurde das Projekt neu ausgeschrieben, was der Republik eine 30 Mio. Euro schwere Nachzahlung einbrachte.