Schwester getötet: Anklage als Erwachsener

Ein Afghane, der im September des Vorjahres seine Schwester mit einem Messer getötet haben soll, wird sich als Erwachsener vor Gericht wegen Mordes verantworten müssen. Laut Anklage stach er 25 mal auf die junge Frau ein.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass der Mann im Tatzeitraum 21 Jahre und drei Monate alt war. Damit gilt für den Angeklagten, der bei seiner Festnahme behauptet hatte, er wäre 18 Jahre alt, das Erwachsenenstrafrecht und damit ein Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren oder lebenslange Haft - mehr dazu in Schwester erstochen: Verdächtiger über 21.

Tatort in der Puchsbaumgasse

APA/Herbert Neubauer

Leiche der jungen Frau wird weggebracht

Verteidiger Nikolaus Rast akzeptiert das allerdings nicht. Er ist überzeugt, dass sein Mandant am 1. Jänner 1999 und nicht - wie inkriminiert - am 29. Mai 1996 geboren wurde. Daher hat Rast die Anklage beeinsprucht. Die Entscheidung, ob diese zugelassen wird, liegt beim Wiener Oberlandesgericht (OLG).

Motiv laut Anklage: „Familienehre befleckt“

Laut Anklage stach der Verdächtige mindestens 25 Mal mit einem Kampfmesser mit einer Klingenlänge von circa 20 Zentimetern zu. Dabei brachte er seiner Schwester bis zu acht Zentimeter tiefe Stich- und Schnittverletzungen bei. Zum Motiv heißt es in der siebenseitigen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien, die Getötete hätte „nach Ansicht des Angeklagten die Familienehre befleckt“. Ihr Bruder habe daher den Tötungsvorsatz gefasst.

Tatort in der Puchsbaumgasse

APA/Herbert Neubauer

Polizisten am Tatort

Das Mädchen war erstmals im Juli 2017 in ein Krisenzentrum geflüchtet, weil es zu Hause wiederholt zu Handgreiflichkeiten gekommen sein soll. Ihr Vater und der nunmehr angeklagte Bruder sollen sie immer wieder geschlagen haben. Die Schülerin dürfte sich immer stärker gegen die elterlichen Vorgaben - sie durfte beispielsweise ohne Begleitung nicht außer Haus und musste Kopftuch tragen - aufgelehnt haben.

Dennoch ließ sie sich zu einer Rückkehr überreden, ehe sie am 14. September und damit vier Tage vor ihrem Tod erneut in ein Krisenzentrum kam. Den Betreuern erzählte sie, sie hätte Angst vor ihrer Familie. Ihr Vater wolle mit ihr nach Afghanistan fliegen, um sie „gegen ihren Willen zu verheiraten und sie dort alleine zurücklassen“, wie es dazu in der Anklage heißt. Als sie sich widersetzte, soll der Vater sie in der Wohnung gefesselt und eingesperrt haben - es gelang ihr aber, sich zu befreien.

Mutmaßlicher Täter kein unbeschriebenes Blatt

Am 18. September passte sie dann ihr älterer Bruder in der U-Bahn-Station Reumannplatz ab, als sie zur Schule wollte. Seinen Angaben zufolge wollte er sie überreden, wieder nach Hause zu kommen. Als die Schwester nicht mit sich reden ließ, zog er laut Anklage in einem Innenhof in der Puchsbaumgasse sein Messer und brachte sie damit zu Tode.

Im September des Vorjahres war noch davon die Rede, dass der Afghane 18 Jahre alt sei. Im Zuge der Ermittlungen zeigte sich, dass er in strafrechtlicher Hinsicht kein unbeschriebenes Blatt gewesen ist. So ließ er etwa zwei Gerichtstermine platzen - mehr dazu in Schwester erstochen: 18-Jähriger amtsbekannt.

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