Noever: Keine Anklage wegen Untreue
Gegen den im vergangenen März fristlos entlassenen langjährigen MAK-Direktor war ermittelt worden, weil er mit fingierten Catering-Rechnungen dem MAK einen Schaden jenseits der strafrechtlich maßgeblichen Wertgrenze von 50.000 Euro angerichtet haben soll. Dabei ging es unter anderem um private Geburtstagfeste.
APA/Hans Klaus Techt
220.000 Euro zur Wiedergutmachung
Nach einer Anzeige des Kuratoriums war ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet worden. Noever hinterlegte jedoch rechtzeitig 220.000 Euro zur Wiedergutmachung des behaupteten Schadens.
Erst als er in dem von ihm angestrengten arbeitsrechtlichen Verfahren, in dem er seine Entlassung bekämpft, ankündigte, neben ihm zustehenden Abfertigungsansprüchen auch diese 220.000 Euro zurück haben zu wollen, schaltete sich die Staatsanwaltschaft wieder ein. „Das Betreiben dieser Forderung hat die tätige Reue gefährdet“, erläuterte Behördensprecher Thomas Vecsey.
Geld nicht mehr zurückgefordert
Nun aber wurden die 220.000 Euro aus Noevers zivilrechtlichem Forderungskatalog gestrichen, wovon die Staatsanwaltschaft in der Vorwoche erfahren habe, wie sie einen Bericht der Tageszeitung „Kurier“ bestätigte. Da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass es dabei auch bleiben wird, wurde die Anzeige zurückgelegt.
- Noever zieht gegen MAK vor Gericht (wien.ORF.at; 20.09.2011)
- Noever fordert 400.000 Euro vom MAK (wien.ORF.at, 13.10.2011)
Sollte Noever nach der Verfahrenseinstellung plötzlich wieder auf den 220.000 Euro beharren, wäre dies ein „Bumerang“: In seinem Fall übersteigen die strafrechtlichen Verjährungsfristen die zivilrechtlichen, so dass die zuständige Staatsanwältin die Ermittlungen dann wieder aufgreifen könnte.