Auftragskiller wird nicht ausgeliefert

Ein mutmaßlicher russischer Auftragskiller wird vorerst nun doch nicht von Österreich nach Russland ausgeliefert. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob heute einen Beschluss des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) auf.

Dem Mann wird vorgeworfen, im Raum Nowosibirsk für mehrere Morde verantwortlich zu sein. Er selbst sieht sich politisch verfolgt. Eine Auslieferung des Mannes nach Russland war bereits einmal gestoppt worden, das OLG hatte sie im Jänner jedoch erneut für zulässig erklärt - mehr dazu in Angeblicher Auftragskiller: Auslieferung zulässig.

Nun wurde der Beschluss des OLG in einer öffentlichen Verhandlung im Justizpalast aus formalen Gründen aufgehoben und dem OLG aufgetragen, „gesetzeskonform“ vorzugehen. Die Generalprokurator hatte das Urteil im Vorfeld kritisch gesehen und eine Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes eingebracht.

Unter falschem Namen in Wien gelebt

Der mutmaßliche Auftragskiller lebte unter einem falschen Namen in Wien und hatte bei einer Baufirma gearbeitet. Im Februar 2014 war er nach einem gezielten Hinweis von einer Sondereinheit der Polizei festgenommen worden - mehr dazu in Russischer Mafia-Killer in Wien verhaftet.

Er soll in Sibirien der berüchtigten „Trunov-Brigade“ angehört haben und von 1997 bis 2004 neben Auftragsmorden auch für Schutzgeld-Erpressungen, Waffenhandel und Bestechung von Amtsträgern verantwortlich gewesen sein, ehe er sich ins Ausland absetzte. Der Beschuldigte bestreitet das. Er sieht sich dagegen als Kritiker, der Korruption aufgedeckt habe und dafür nun von der russischen Justiz „mundtot“ gemacht werden soll.

„Justizsystem auf dem Prüfstein“

Das OLG hat im Jänner die Auslieferung für zulässig erklärt, nachdem Russland schriftlich eine Art „Garantieerklärung“ abgegeben hatte. Dieser darf demnach nach seiner Überstellung nicht unter unmenschlichen oder erniedrigenden Bedingungen inhaftiert werden. Es muss gewährleistet sein, dass seine körperliche Integrität unangetastet bleibt. Zudem gab es weitere Auflagen: So müsste ihn etwa die österreichische Botschaft und seine Familie jederzeit besuchen dürfen.

Sein Rechtsvertreter Elmar Kresbach hatte in der Verhandlung am Mittwoch jedoch nachdrücklich davor gewarnt, dem Ansinnen Russlands stattzugeben. „Wenn man schon ein schlechtes Gefühl hat wie das OLG, dann liefere ich einfach nicht aus“, meinte Kresbach. Sein Mandant würden in Russland kein faires Verfahren im Sinne der Menschenrechte und unmenschliche Haftbedingungen erwarten. Er bezog sich dabei unter anderem auf Feststellungen der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch.

Denn sollte dem Mann etwas in russischer Haft passieren, „dann ist das nicht mehr gut zu machen“, erklärte der Anwalt. „Bei diesem Auslieferungsverfahren steht das Justizsystem auf dem Prüfstein“, sagte Kresbach, der zum Auslieferungsgesetz bei Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingereicht hat.