Staatsanwalt ermittelt zu Göttlichem Heiland

Jetzt ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Wien nach der tödlichen Herzattacke vor dem Spital Göttlicher Heiland in Hernals. Es geht um den Verdacht der grob fahrlässigen Tötung. Im Spital will man Personal besser schulen.

Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte am Mittwoch Ermittlungen gegen unbekannt, wollte sich aber nicht zu Details äußern. Die Ermittlungen wegen des Verdachts auf grob fahrlässige Tötung stehen erst am Anfang, erklärte eine Sprecherin. Bereits in der Vorwoche hatte ein 63-jähriger Mann vor dem Krankenhaus Göttlicher Heiland eine Herzattacke erlitten. Eine Passantin bat im Spital um Hilfe, es kam zu Verzögerungen. Schließlich reanimieren zwei Ärzte aus dem Krankenhaus den Mann und übergeben ihn der Rettung - mehr dazu in Reanimation vor Spital: Langsame Hilfe?.

Göttlicher Heiland

ORF

Krankenhaus Göttlicher Heiland

Bessere Schulung für Ernstfall angekündigt

Im Privatkrankenhaus Göttlicher Heiland wird beteuert, man sei für Patienten mit einem akuten Herzinfarkt nicht ausgerüstet. Entsprechende Geräte würden erst nächstes Jahr angeschafft. In der Zwischenzeit möchte man auch das nicht medizinische Personal besser schulen, was im Ernstfall zu tun ist.

Geschäftsführer Hubert Eisl: „Wir wissen aus heutiger Sicht, dass die Erstreaktion unseres Portiers auf den Hilferuf der Passantin offensichtlich nicht dem Ernst der Lage angemessen war. Wir wissen aber auch, dass er umgehend nach diesem ersten Reflex sofort die richtigen Schritte gesetzt hat. Und wir wissen, dass unsere Ärzte die Reanimation begonnen haben, noch bevor die Rettung eingetroffen ist.“

Erste Hilfe muss geleistet werden

SPÖ-Gesundheitsstadtrat Peter Hacker lässt den tragischen Vorfall jetzt genauestens untersuchen - mehr dazu in Späte Hilfe vor Spital: Stadt prüft. Das Krankenanstaltengesetz verbietet Ärzten nicht, das Spital im Notfall zu verlassen, heißt es. Daher will Hacker das Gesetz auch nicht ändern, wie er im „Wien heute“-Interview bekräftigte. Heftige Kritik kommt auch von der Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz. In lebensbedrohlichen Situation muss ein Arzt Erste Hilfe leisten, betonte auch die Ärztekammer.

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