Malaria: Patientenanwalt bleibt tatenlos

Der Wiener Patientenanwalt Konrad Brustbauer will in der um die Malariatherapien in der Nachkriegspsychiatrie nicht aktiv werden. Die Vorfällle seien verjährt. Zehn mögliche Opfer haben sich bisher gemeldet, 200 Betroffene könnten es insgesamt sein.

Die Patientenanwaltschaft habe in dieser Sache keinen Handlungsspielraum für Entschädigungen bzw. zur Vorbereitung von Schadenersatzforderungen, so Brustbauer. Er verwies auf Verjährungsfristen und gesetzliche Regelungen. Da die Malaria-Fälle weit mehr als 30 Jahre zurückliegen, seien sie verjährt.

Patientenanwalt: „Müssen Betroffene enttäuschen“

Auch aus dem Patienten-Entschädigungsfonds könne nichts bezahlt werden, da dieser erst seit 2001 existiere und für Angelegenheiten, die den Zeitraum davor betreffen, nicht vorgesehen sei. „Wir müssten die Betroffenen enttäuschen“, so seine Schlussfolgerung.

Es gebe in der Causa jedenfalls zwei wichtige Fragen, so Brustbauer. Geprüft müsse erstens werden, ob die Behandlung zum damaligen Zeitpunkt noch dem Stand der Wissenschaft entsprochen habe. Zweitens stelle sich aber auch die Fachfrage, ob man heute noch Malariainfektionen von damals medizinisch nachweisen könne.

Opferanwalt geht von 200 Opfern aus

Drei Betroffene haben sich bisher bei den ORF-Radios gemeldet, ein oder zwei bei anderen Medien. Opferanwalt Johannes Öhlböck sagte, dass sich in seiner Kanzlei insgesamt sechs Personen gemeldet haben, die angeben, dass an ihnen zwischen 1961 und 1968 eine Malaria-Therapie in der Klinik Hoff durchgeführt wurde - mehr dazu in oe1.ORF.at.

Öhlböck rechnet deshalb mit über 200 Betroffenen aus dieser Zeit und begründet dies damit, dass ein Behandlungszeitraum 14 Tage gedauert habe. Danach seien direkt neue Patienten über das Blut der infizierten Person angesteckt worden. Der Grund: Malaria überlebt nur im menschlichen Körper, das heißt, die Betroffenen dienten sowohl als Patienten wie auch als Inkubatoren.

Aktensuche läuft angeblich

Derzeit versuche man von der Wiener Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Akten zu bekommen, sagte Öhlböck: „Es ist ein spannender Punkt, wenn wir schwarz auf weiß bestätigt bekommen, ob noch Akten vorhanden sind. Wenn es sie nicht mehr gibt, werden wir wissen wollen, warum sie vernichtet wurden.“ Schließlich gebe es in den medizinischen Archiven deutlich ältere Aufzeichnungen als solche aus den 1960er Jahren.

Wiedergutmachung für Heimkinder angekündigt

Öhlböck will außerdem Auskunft von der Stadt Wien, an welchen Heimkindern eine solche Therapie durchgeführt wurde. Aus den Fürsorgeakten müsse eine medizinische Behandlung ableitbar sein, sagte er. „Ich nehme auch die Stadt Wien beim Wort, den Schaden wieder gut zu machen.“ So müsse man über Schadenersatz sowie die Übernahme von Therapien nachdenken, fordert der Anwalt. Einen ersten Fall habe er bereits bei der Uniklinik und bei der Stadt Wien gemeldet - mehr dazu in Wiedergutmachung für Heimkinder.

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