Bakary J.: Klage auf Entschädigung

Sechseinhalb Jahre nach den schweren Misshandlungen durch vier Wiener Polizisten will Bakary J. nun die Republik klagen. Er bekam zwar als Anzahlung vom Innenministerium eine Entschädigung von 110.000 Euro, sein Anwalt fordert aber mehr.

Es geht um einen Betrag von 750.000 Euro, der laut dem Anwalt Nikolaus Rast Bakary J. zusteht. Die Höhe der Entschädigung ließ Rast auf Basis zweier Gutachten berechnen - mehr dazu in Bakary J. fordert Schmerzensgeld.

„Die Ansprüche meines Mandanten wurden vom Innenministerium, das sich sehr korrekt verhalten hat, dem Grunde nach anerkannt“, sagte Rast. Jetzt müsse über die Höhe der Entschädigung gesprochen. „Aber von der Finanzprokuratur kommt seit Monaten nichts - weder ein Vergleichsangebot noch ein Gegenangebot“, so Rast.

Finanzprokuratur legt Höhe fest

Er bereite derzeit eine Klage vor, die nächste Woche eingebracht werden soll, sagte Rast weiters. Auf eine Klage verzichten will Rast nur, wenn die Finanzprokuratur noch einlenkt. Diese hat die Aufgabe, die Höhe der Entschädigung zu verhandeln, die dann vom Innenministerium gezahlt wird. Über den Regressweg holt sich das Ministerium das Geld dann wieder von den betroffenen Polizisten zurück.

Peschorn zeigte sich über den Vorstoß des Anwalts verwundert. Diese gebe nicht „die Kommunikation zwischen der Finanzprokuratur und ihm wieder“. Man habe sich mit dem Anwalt darauf verständigt, dass Sachverständige beauftragt werden, die gesundheitlichen Folgeschäden bei Bakary J. zu untersuchen. Auf Basis ihrer Ergebnisse soll die dem Betroffenen zustehende finanzielle Wiedergutmachung ermittelt werden, sagte Peschorn.

Finanzprokuratur: „Sachlich abarbeiten“

„Niemand stellt sich den geltend gemachten Ansprüchen dem Grunde nach entgegen. Aber ohne sachliche Grundlage kann die Republik Österreich keine Zahlungen leisten“, erläuterte Peschorn. Die Finanzprokuratur werde „das Thema ordentlich abarbeiten“, versicherte er. Bakary J. habe erst vor wenigen Wochen eine Tranche von 50.000 Euro erhalten. Der endgültige Betrag hänge von den medizinischen Untersuchungen ab.

Drei der vier Polizisten, die wegen Misshandlung von J. im April 2006 rechtskräftig verurteilt worden waren, sind im April 2012 aus dem Polizeidienst entlassen worden - mehr dazu in Bakary J.: Polizisten entlassen. Der vierte Beamte versieht nach wie vor bei der Polizei Innendienst.

Quälen eines Gefangenen

J. war im Jahr 2006 nach einem missglückten Abschiebeversuch von Polizisten in eine leere Lagerhalle verschleppt und dort schwer misshandelt worden. Die vier Beamten fügten ihm umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zu. Dabei drohten sie ihm mit dem Tod und fuhren ihn mit einem Auto an. Die Beamten wurden vor Gericht gestellt und 2009 wegen Quälens eines Gefangenen zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt.