Abriss-Stopps: Schlecht gesicherte Baustellen

Gründerzeithäuser dürfen nun erst nach einer Begutachtung abgerissen werden - dutzende Last-Minute-Abbrüche wurden von der Baupolizei gestoppt. Die Baustellen liegen nun brach - teilweise schlecht gesichert, wie Anrainer beklagen.

Bis jetzt hat die Baupolizei 73 in letzter Minute begonnene Abrisse gestoppt - 48 Altbauten sind der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) inzwischen zur Prüfung vorgelegt worden. Für 23 davon gab es seitens der Behörde grünes Licht für den (weiteren) Abriss. 25 Gebäude wurden allerdings als erhaltenswert eingestuft und dürfen vorerst nicht weiter abgebrochen werden - mehr dazu in Abrisshäuser: Hälfte gilt als erhaltenswert.

Darunter befindet sich auch die einstige k.u.k Sicherheitswache in der Schüttelstraße und die ehemalige Schokoladenfabrik Viktor Schmidt & Söhne in der Geiselbergstraße. Ebenfalls nur mehr zum Teil vorhanden ist ein Gebäude in der Floßgasse 14, in dem ein jüdisches Bad untergebracht war. Jetzt liegt die Baustelle brach, gesichert nur durch einen Bauzaun. Ziegel, Holz und Schutt liegen teils lose herum, wie Anrainerinnen und Anrainer beklagen.

„Das schaut ein bisschen unsicher aus“

„Seit einem Monat steht das schon so“, beklagt ein Mann im Radio-Wien-Interview. „Das schaut ein bisschen unsicher aus. Da sollte jedenfalls etwas getan werden“, meint ein anderer. „Man könnte es vielleicht auch noch renovieren, es ist ja nur der vordere Teil weg.“ Andere bezweifeln, dass das Haus noch zu retten ist, so wie jetzt soll es jedenfalls nicht bleiben: „Es ist jetzt natürlich schon ein Schandfleck“, so ein Passant.

„Die Geruchsbelästigung ist auch sehr groß, also da möchte ich nicht genau gegenüber wohnen“, erklärt eine Dame. Und auch die Sicherheit gibt einigen Anrainerinnen und Anrainern zu denken. Es seien schon mehrere Ziegel hinunter gefallen, berichtet ein Anrainer: „Und jetzt ist schon wieder ein Teil weg“. „Da ist klar Gefahr im Verzug in meinen Augen, da hängen die Balken nur noch so. Bei einem Unwetter kann das alles zusammenbrechen“, sagt ein Mann, der nebenan wohnt.

Eigentümer müssen Sicherung zahlen

Jetzt prüft die Baupolizei: Das Absichern der brach liegenden Baustelle gegen Einsturz muss jedenfalls der Hauseigentümer zahlen. Sind weniger als 50 Prozent des Hauses abgerissen, gilt eine Pflicht zur Wiederherstellung. Rechtsstreitigkeiten dürften damit vorprogrammiert sein.

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