OP-Protokolle: Ermittlungen wegen Betrugs

Gegen jenen Arzt am Allgemeinen Krankenhaus (AKH), der Operationsprotokolle gefälscht haben soll, ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Der Mann bestreitet die Vorwürfe.

Sein Name stand in den OP-Protokollen, obwohl er nicht operiert hat. Der Chirurg habe die Protokolle gefälscht, so der Vorwurf, er selbst spricht von einem Fehler des OP-Programms. Das AKH hatte den Mann nach dem Auffliegen des Falls im Oktober dienstfrei gestellt - mehr dazu in AKH kündigt Arzt wegen OP-Protokollen.

AKH Med Uni Wien

MedUni Wien/AKH Wien/Houdek

Kritik übt die Patientenanwältin auch am AKH

Patienten „wurden ordnungsgemäß operiert“

Was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Chirurgen wegen gewerbsmäßigen Betrugs betrifft, sagte sein Anwalt Stefan Prochaska im Ö1-Morgenjournal, dass da sicher nichts herauskomme: „Gewerbsmäßiger Betrug ist das Delikt, wo jemand aus gewerblichen Gründen jemand Dritten täuscht - in dem Fall die Patienten getäuscht haben soll - und diese Patienten zu einer Handlung geleitet haben soll, die sie selber im Vermögen schädigt.“

Er habe die betroffenen Patientinnen - es ging vor allem um Brustkrebsoperationen - jedoch nicht getäuscht, so der Arzt. „Selbst wenn dem so gewesen wäre, hat er die Patienten zu keiner Handlung verleitet, die sie im Vermögen geschädigt hat. Die Patienten wurden alle ordnungsgemäß operiert“, so Prochaska. Seine Entlassung bekämpft der Chirurg vor Gericht. Bei der ersten Verhandlung wurde laut Anwalt über einen Vergleich gesprochen, aber noch nichts fixiert.

AKH soll Betroffene nicht informiert haben

Patientenanwältin Sigrid Pilz kritisiert, dass das AKH zwar die zwischen April 2017 und Mai 2018 betroffenen Frauen informiert habe. Ihnen wurde mitgeteilt, wer tatsächlich operiert habe und dass sie sich bei der Patientenanwältin melden könnten. Was den Zeitraum davor, 2011 bis April 2017, betreffe, verweigere das AKH nun diese konkrete Auskunft, so Pilz.

Es geht laut Patientenanwältin um mehrere hundert Frauen, die nach wie vor nicht wissen, wer als erster Operateur bei ihrem Eingriff tätig war. Pilz: „Ein ärztlicher OP-Bericht ist ein wichtiges Dokument. Es kann ja sein, dass man Fragen hat oder dass es im Falle eines Medizinschadens wichtig ist. Das muss richtig sein, das muss auch rückwirkend richtiggestellt werden.“ Seit einigen Wochen gebe es diesbezüglich einen Briefwechsel zwischen Patientenanwältin und AKH-Direktion. Dort hat man seit Mittwochvormittag auf mehrfache Nachfrage von Ö1 nicht auf die Vorwürfe reagiert.

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