KH Nord: 18.500 Euro für Kaffeetest

Ein externer Dienstleister soll vom Krankenanstaltenverbund im Frühjahr 2016 18.500 Euro für das Testen von Kaffeeautomaten für das KH Nord erhalten haben. Das geht aus einem der Gratiszeitung „Heute“ vorliegenden Dokument hervor.

Das Projektteam sollte die Ausschreibung für Heißgetränkeautomaten sowie von Verpflegungsautomaten im neuen Spital begleiten. Vor der Ausschreibung sei es darum gegangen, Rahmenbedingungen für die Heißgetränkeautomaten in den Stationsküchen (zur Versorgung der Patienten) und des OP-Bereichs (zur Mitarbeiter-Versorgung mit Münzeinwurf) zu klären, heißt es in „Heute“. Nicht betroffen waren Speise- oder Kaffeeautomaten für Besucher in den Wartezonen.

Vorwärmzeit als „bewertungsrelevantes Thema“

Als Ziele definierte das Projektteam unter anderem die „Erstellung von Leistungsverzeichnissen“, die „Mitwirkung bei der Definition der Bewertungs- und Zuschlagskriterien“ sowie die „Mitwirkung an den Angebotsprüfungen– und Bewertungen“. Nicht zum Angebot zählten die rechtlichen und formalen Aspekte der Ausschreibung für die Automaten.

In dem Angebot, das an die ehemalige Programmleiterin des KH Nord Susanne Lettner und den ehemaligen technischen Direktor des Spitals Wilfried Gröblinger gerichtet ist – beide kamen bereits in der Affäre um den Energieschutzring um das KH Nord in die Schlagzeilen – werden unter anderem folgende „bewertungsrelevante Themen“ vorgeschlagen: die Vorwärmzeit des Gerätes bis zum ersten Kaffee, die Wartezeit zwischen dem ersten und dem zweiten Kaffee sowie der Energieverbrauch.

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KAV: Keine Verletzung gegen Vergabegesetz

Pro Beratertag stellt der externe Dienstleister einen Tagsatz von 1.100 Euro ohne Umsatzsteuer in Rechnung. Für die Abwicklung des Projekts wurden 14 Beratertage geschätzt, daraus ergibt sich ein Gesamt-Brutto-Preis von 18.480 Euro. Tatsächlich in Auftrag gegeben wurde die „Begleitung der Kaffeeautomaten“ schließlich am 17. August 2016, wie das Bestellungsdokument zeigt.

Gegenüber „Heute“ erklärt der KAV in einer Stellungnahme, dass bei der Ausschreibung für die Versorgung des gesamten KH Nord mit Heißgetränken die Vorgaben des Bundesvergabegesetzes eingehalten wurden.

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