Der Mittwochabend
mit Konrad Mitschka
19. Juni, 19.00 Uhr
Bevor das Gleichbehandlungsgesetz im Jahr 1979 in Kraft trat, waren sogenannte Abschlagsklauseln in Dienstverträgen noch an der Tagesordnung. Die besagten klipp und klar, dass es weniger Lohn gab, wenn eine Frau einen Posten ausfüllte. Dass uns das heute unvorstellbar scheint, ist nur eine der positiven Veränderungen, die seither eingetreten sind. „Heute arbeiten auch viel mehr Menschen aktiv daran mit, dass Diskriminierung vermieden wird .“, sagt die Leiterin der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft Sandra Konstatzky.
Gleichbehandlung geht alle Menschen an
Nach mehreren Erweiterungsschritten ist das Gleichbehandlungs-Gesetz heute ein umfassendes Regelwerk, das jeden vor Benachteiligung schützen und Betrieben Orientierung geben soll. Ob bei der Job-Ausschreibung, bei Fällen von sexueller Belästigung, aber auch zum Beispiel bei der Wohnungsvergabe. Wobei viele gar nicht wissen, dass es diesen rechtlichen Schutz gibt und deshalb manches einfach hinnehmen. Konstatzky rät daher, sich auf jeden Fall rechtlich beraten zu lassen, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.