Aus derzeitiger Sicht spricht nichts dagegen, dass der Sommerurlaub in Österreich stattfinden kann. Ab 29. Mai dürfen alle Hotels in Österreich wieder öffnen. Komplizierter ist es mit Urlaub im Ausland: Wurde eine Pauschalreise gebucht, ist ein kostenloses Storno nur dann möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen. Ist sieben Tage vor Reiseantritt die Gefahrensituation am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnlich hoch dann kann man kostenlos stornieren, wer jetzt schon stornieren will, muss Stornokosten bezahlen.
Flugstorno und Reisewarnung
Hat man einen Flug, also eine Individualreise im Sommer gebucht, kann man bei reinen Flugbuchungen unter Umständen vom Vertrag kostenlos zurücktreten. Das geht, wenn die „Geschäftsgrundlage“ weggefallen ist. Das wurde von der Rechtsprechung etwa angenommen, wenn der Antritt der Reise für einen durchschnittlichen Reisenden plötzlich unzumutbar gefährlich geworden ist. Auch hier gilt aber, dass der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen müssen!
Ob es für das Urlaubsziel eine Reisewarnung gibt, kann man auf der Website des Außenministeriums überprüfen. Sicherheitsstufe 6 bedeutet Reisewarnung für das ganze Land. Sicherheitsstufe 5 bedeutet Reisewarnung für eine gewisse Region. Alles unter Stufe 5 ist keine Reisewarnung. Tipp: Die laufende Entwicklung in den Medien und auf der Seite des Außenministeriums beobachten.
Hotelbuchung stornieren – Kontakt zum Veranstalter
Wenn es eine Hotelbuchung in Österreich betrifft und das Hotel die Leistung anbietet, kann nicht kostenlos storniert werden. Bei Hotelbuchungen im Ausland ist die Stornomöglichkeit im Einzelfall zu prüfen und in der Regel nach der Rechtslage und Judikatur des Landes zu beurteilen, in dem das Hotel den Sitz hat.
Sendungshinweis
„Radio Wien am Vormittag“, 28.Mai 2020
Der Reiseveranstalter oder die Airline sollte unbedingt schriftlich kontaktiert werden. Die Arbeiterkammer empfiehlt den entsprechenden Musterbrief. Der sollte per Einschreiben an das Unternehmen geschickt werden und eine Kopie des Schreibens und den Einschreibbeleg sollte man zu Beweiszwecken aufheben.
Zeitpunkt des Stornos und Fluganullierung
Jeder Pauschalreisende muss letztlich selbst entscheiden, ob er schon zu einem frühen Zeitpunkt die Reise (meist kostengünstiger) storniert oder noch zuwartet, wie sich die Lage entwickelt.
Wer noch zuwarten will, könnte aufgrund der späteren Entwicklungen die Möglichkeit bekommen, kostenlos zu stornieren. Nicht auszuschließen ist aber, dass aufgrund einer Entspannung der Lage zu einem späteren Zeitpunkt keine kostenlose Stornierung mehr möglich sein wird.
Bei einer Flugannullierung hat die Airline binnen sieben Tagen Zeit den Flugpreis zu erstatten. Aber aufgrund dieser außergewöhnlichen Situation sind auch mehrere Wochen akzeptabel. Die Arbeiterkammer empfiehlt, sich an die Airline mittels des Musterbriefs per Einschreiben zu wenden.