Tische am Hafen in Griechenland
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AK-Tipp

Alles zum AK Einreisecheck

Der Sommer ist in Österreich zweifellos angekommen, die Reisesaison ist voll im Gange und so auch der Wunsch, nach vielen langen Monaten im Lockdown auch endlich eine Auslandsreise zu unternehmen. Wie die Rechtslage ist und wo man sich vor Abreise gezielt informieren kann, das erfahren wir heute von den Experten der AK Wien.

Gleich zu Beginn die Frage wann muss ich in Quarantäne. Nicht mehr in dem Umfang, wie es noch vor einem Jahr der Fall war. Tatsächlich hat man in der Einreiseverordnung eine lange Liste sogenannter „sicherer“ Länder aufgenommen, aus denen die Einreise ohne Quarantäne möglich ist, wenn eines der 3G, also getestet, genesen oder geimpft, vorgelegt wird. Aber selbst dann, wenn man kein 3G vorlegt, muss man nicht in Quarantäne, wenn man einen Coronatest binnen 24 Stunden nach Einreise nachholt. Grundsätzlich alle EU- und EWR Länder, aber auch Australien, Israel oder die Schweiz in die Liste der „sicheren“ Länder. Hier genügt eines der „3 G“.

Etwas komplizierter wird es, wenn man etwa aus der Türkei oder aus Ländern des Westbalkans einreist. Hier ist die Einreise mittlerweile auch stark vereinfacht worden, allerdings mit einer kleinen Einschränkung. Bin ich geimpft oder genesen, ist die Einreise ohne Quarantäne problemlos möglich. Habe ich hingegen nur einen Test mit, muss ich leider zusätzlich für zehn Tage in Quarantäne, kann mich aus dieser aber nach fümf Tagen freitesten.

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Der grüne Pass ist im Urlaub lediglich der Nachweis der 3 G

Schwierige Reiseplanung

Für die eigene Reiseplanung hat die Arbeiterkammer den sogenannten AK-Einreisecheck gebastelt. Unter einreisecheck.ak.at findet man ein einfaches Tool, das einem mit nur wenigen Klicks verrät, welche Regeln für die Wiedereinreise aus einem Urlaubsland gelten, welche Tests man benötigt und wie lange sie gültig sein dürfen.

Die AK hat in der Beratung festgestellt, dass sehr viele Menschen die komplizierte Einreiseverordnung nicht verstehen und dadurch Angst haben, Auslandsreisen zu buchen und danach möglicherweise eine Quarantäne zu riskieren. Um den Menschen diese Angst zu nehmen, haben wir unter einreisecheck.ak.at ein besonders einfaches Programm erstellt, das einem mit nur wenigen Klicks verrät, ob man nach dem Urlaub in Quarantäne muss, Tests benötigt oder etwa geimpft oder genesen sein muss.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 8.7.2021

Die Regelungen der Länder bleiben allerdings nach wie vor aufrecht. Das, was der „grüne Pass“ erleichtert, ist lediglich der Nachweis der 3G. Bisher hatte jedes Land seine eigenen Test- und Impfbestätigungen in allen möglichen Landessprachen. Das hat niemand mehr durchblickt. Der grüne Pass bringt diese Dokumente jetzt einmal in eine gemeinsame Form. Trotzdem gibt es eine Einreiseverordnung, die in manchen Fällen besondere Nachweispflichten vorsieht. Dafür ist der Einreisecheck gebaut worden.

Quarantäne nach Urlaub

Welche Auswirkungen eine Quarantäne auf mein Gehalt oder gar meinen Job hat, hängt davon ab ob ich in Quarantäne muss, weil ich in einem Gebiet war, für das die Verordnung eine Quarantänepflicht vorsieht und ob ich das vor Reiseantritt erfahren hätte können. Dann önnte es sein, dass ich für die Dauer der Quarantäne noch Urlaub oder Zeitausgleich nehmen muss. Komm ich hingegen in Quarantäne, weil ich Krankheitssymptome habe oder mich sogar angesteckt habe, bin ich quasi im Krankenstand, bekomme weiterhin bezahlt und mein Betrieb bekommt diese Kosten vom Staat ersetzt.

Ein Arbeitgeber kann meine Urlaubsziele übrigens nicht vorgeben und einzelne Destinationen auch nicht verbieten. Er kann allenfalls nach meinem Urlaub nachfragen, ob ich in einem bestimmten Risikogebiet war, um allenfalls Schutzvorkehrungen zu treffen wie etwa ein vorrübergehendes Homeoffice. Für ein generelles Verbieten bestimmter Urlaubsziele mangelt es hingegen an einer Rechtsgrundlage.