Frau am Schreibtisch mit stapelweise Akten vor sich
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AK-Tipp

Was tun bei Ungerechtigkeiten im Job?

Wenn man in der Arbeit dauernd das Gefühl hat, den Kürzeren zu ziehen oder sich das Geben und Nehmen zwischen Arbeitnehmerinnen und dem Unternehmen nicht mehr die Waage hält, sorgt die Arbeiterkammer für Gerechtigkeit mit dem AK Rechtsschutz – und das schon seit 30 Jahren.

1991 hat das Parlament beschlossen, dass die Arbeiterkammern ihren Mitgliedern arbeitsrechtliche Beratung und Rechtsschutz vor Gericht bieten sollen, wenn es zu Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber kommt. Seither hat allein die AK Wien in über 110.000 Verfahren über 420 Millionen Euro für ihre Mitglieder herausgeholt.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“,
7. Oktober 2021

Am wichtigsten ist es, die eigenen Rechte überhaupt zu kennen. Informationen dazu findet man auf der Internetseite der Arbeiterkammer in leicht verständlicher Sprache. „Wenn Sie dann noch Fragen haben, zögern Sie nicht, bei Ihrer Arbeiterkammer in Ihrem Bundesland anzurufen. Viele Konflikte mit dem Chef lassen sich lösen, indem Sie sachlich aber bestimmt sagen, was rechtlich gilt, wenn notwendig schriftlich. Dazu finden Sie auf unserer Internetseite auch viele Musterbriefe. Wenn das nicht mehr hilft, dann können Sie Ihre Arbeiterkammer einschalten.“, rät Ludwig Dvořák, der Leiter der Rechtsschutzabteilung in der AK Wien.

Ein Büroangestellter am Schreibtisch sitzend mit den Händen an den Schläfen
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Angst davor, dass die Situation mit dem Arbeitgeber eskalieren könnte, wenn man sich von der Arbeiterkammer beraten läßt, braucht niemand haben, so der Rechtsschutz-Experte: „Niemand weiß, dass Sie sich bei uns beraten lassen, aber Sie kennen danach Ihre Rechte. Gemeinsam können wir dann überlegen, wie Sie weiter vorgehen wollen. Wenn es hart auf hart kommt, und Ihnen Unrecht geschieht, dann gehen wir für Sie auch vor Gericht.“

Rechtsschutz für AK-Mitglieder

Den Rechtsschutz gibt es seit mittlerweile 30 Jahren, und er steht allen AK-Mitgliedern zu. Heißt: es gibt keine Kosten für einen eigenen Anwalt und man wird kompetent von den Arbeitsrecht-Juristinnen und Juristen der Arbeiterkammer vertreten. „Jeder Konflikt, den wir lösen konnten, jedes Verfahren, das wir gewinnen, schreckt andere Arbeitgeber davon ab, dieselbe Ungerechtigkeit zu begehen. ArbeitnehmerInnen, die ihre Rechte kennen und sie mit der AK und den Gewerkschaften im Rücken auch durchsetzen, sind die beste Schutzimpfung gegen miese Arbeitsbedingungen.“, weiß Rechtsschutzexperte Ludwig Dvořák.

Die Arbeiterkammer Wien konnte bereits viele Urteile erreichen, an denen sich die Gerichte in anderen Fällen orientiert haben. Ein Beispiel ist Arbeit auf Abruf. Eine große Modekette hat ihren Angestellten nur dann etwas bezahlt, wenn sie auch tatsächlich im Dienst waren. Das war ein Mittel, die Leute zu kontrollieren. Wenn sich wer beschwert hat, hat er oder sie einfach keine Arbeit und somit kein Geld bekommen. Die Arbeiterkammer ist dann bis vor den obersten Gerichtshof dagegen gezogen und hat Recht bekommen. Damit konnte diese Praxis gut im Zaum gehalten werden.