Legospielzeug im Gras
ORF.at/Christian Öser
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AK-Tipp

Alles zum Wiedereinstieg

Privates und Berufliches gut unter einen Hut zu bringen, stellt für Eltern oftmals eine Herausforderung dar. Für viele steht nach der Karenz der Wiedereinstieg in den Job bevor. Wie die Rechte im Job dabei aussehen und wie der Wiedereinstieg gut gelingt ist das Thema mit den Experten der AK.

Halten sie schon während der Karenz Kontakt zur Firma. Dann fällt der Wiedereinstieg in den Job leichter. Die Arbeitgeberseite ist während der Karenz verpflichtet, sie über wichtige Entwicklungen im Job zu informieren, das sind zum Beispiel betriebliche Umstrukturierungen und auch Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona wie die Kurzarbeit.

Überlegen sie sich zudem gut, mit wie vielen Stunden sie wiedereinsteigen wollen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Eltern ein Recht auf Elternteilzeit oder auf eine Änderung der Lage der Arbeitszeit. Achtung hier sind Fristen zu beachten. Der Antrag auf Elternteilzeit muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber einlangen. Eine rechtzeitige Planung ist daher sehr wichtig. Musterbriefe für die Meldung der Elternteilzeit finden ArbeitnehmerInnen auf der Homepage der AK Wien.

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Bei Teilzeit muss der Arbeitgeber die Eltern wieder in Ihrem früheren Job oder in einem anderen gleichwertigen einsetzen.

Kinderbetreuungsplatz und gleichwertiger Job

Sichern sie sich rechtzeitig einen Kinderbetreuungsplatz! Die AK empfiehlt Eltern, sich über die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten wie Kindergarten, Kinderkrippe oder Tageseltern zu informieren. Weiters sollten sie ihre Arbeitszeiten mit den Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen abgleichen.

Beachten sollten sie auch eventuelle Schließzeiten in den Ferien. Infos über Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Wien erhalten Sie bei der Magistratsabteilung 10 der Wiener Kindergärten. Grundsätzlich besteht auch Anspruch auf denselben oder zumindest auf einen gleichwertigen Job. Das heisst der Arbeitgeber darf nicht einfach sagen, ihren Job gibt es nicht mehr, sie müssen jetzt einen schlechteren akzeptieren.

Teilzeit und Position

Der Arbeitgeber darf Sie auch aufgrund einer Teilzeit nicht schlechter stellen. Auch bei Teilzeit muss der Arbeitgeber die Eltern wieder in Ihrem früheren Job oder in einem anderen gleichwertigen einsetzen. Die Gleichwertigkeit muss im Einzelfall geprüft werden und betrifft natürlich das Entgelt, aber zum Beispiel auch den Arbeitsort und die Verantwortung beziwhungsweise Position.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 12.5.2022

Zum Beispiel eine Abteilungsleitung mit 15 Wochenstunden auszuüben ist nicht immer leicht für den Arbeitgeber, dies zu organisieren. Aber er ist dazu verpflichtet und wo ein Wille da auch ein Weg. Jeder Job, ist im Grunde teilbar. Auch mit 15 Wochenstunden kann man gewisse Aufgaben als Abteilungsleiterin erledigen und für die restlichen Aufgaben kann es zum Beispiel jemanden zweiten beziehungsweise eine Vertretung geben.

Abschließender Tipp

Mütter und Väter sollen sich nicht zwischen Job und Kind entscheiden müssen, sondern beides miteinander vereinbaren können. Wir empfehlen Eltern daher sich etwa ein halbes Jahr vor dem Wiedereinstieg zu informieren, damit sie ihre Rechte kennen und auf diese nicht verzichten müssen!