Ein Mitarbeiter eines Alten-und Pflegeheims hält die Hand einer Bewohnerin
dpa/Oliver Berg
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AK-Tipp

Neues beim Pflegegeld

Wer Menschen pflegt, die an Demenz oder anderen schweren geistigen und psychischen Behinderungen leiden, weiß: Diese Pflege braucht viel Zeit und Geduld. Dafür gibt es beim Pflegegeld einen sogenannten „Erschwerniszuschlag“, der mit Jänner 2023 erhöht wurde. Was das heißt und wie das funktioniert ist heute das Thema mit den Experten der AK Wien.

Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom monatlichen Pflegeaufwand ab. Damit Pflegegeld zusteht, muss ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat vorliegen. Je mehr Stunden man zuerkannt bekommt, desto höher ist das Pflegegeld. Insgesamt gibt es sieben Pflegegeldstufen. Entscheidend ist, dass beim zuständigen Pensionsversicherungsträger, in den meisten Fällen der PVA, ein Antrag auf Pflegegeld gestellt wird. Der Pflegeaufwand wird dann bei einer Untersuchung durch einen Arzt/eine Ärztin oder eine diplomierte Pflegefachkraft festgestellt.

Bei der Untersuchung wird erhoben, wie viel Hilfe der oder die Betroffene für alltägliche Tätigkeiten wie Körperpflege, An- und Ausziehen, Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen, Waschen, Kochen oder Putzen, etc. benötigt. Aus Zusammenrechnung der notwendigen Stunden ergibt sich die Pflegegeldstufe.

Welche Rolle spielt der sogenannte „Erschwerniszuschlag“

Bei Menschen mit Demenz oder einer anderen schweren geistigen oder psychischen Behinderung ist die Pflege besonders schwer. Dies wird beim Pflegegeld durch den sogenannten Erschwerniszuschlag berücksichtigt. Zu den Pflegestunden für Kochen, Putzen, Anziehen, etc. wird ein pauschaler Stundensatz hinzugerechnet, der sich positiv auf die Pflegegeldstufe auswirken soll. Das ist der sogenannte Erschwerniszuschlag.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 28.9.2023

Mit 1. Jänner 2023 wurde der Erschwerniszuschlag von 25 Stunden auf 45 Stunden angehoben. Wer also einen Menschen mit Demenz oder anderen schweren geistigen und psychischen Behinderungen pflegt, bekommt mehr Pflegestunden angerechten. Und das bedeutet unterm Strich auch mehr Pflegegeld.

So kommen Betroffene zum Erschwerniszuschlag

Pflegebedürftige, bei denen schon mit Ende 2022 einen „Erschwerniszuschlag“ beim Pflegegeld berücksichtigt wurde, müssen in der Regel nichts unternehmen. Die PVA, prüft selbst, ob ein höheres Pflegegeld zusteht. Die PVA hat dazu auch Briefe an die Betroffenen ausgeschickt.

Sofern Betroffene noch keinen Brief erhalten haben, empfiehlt die Arbeiterkammer beim Pensionsversicherungsträger die Neubemessung des Pflegegeldes zu beantragen. Dies möglichst bald, spätestens aber bis Ende 2023, damit für das laufende Jahr mehr Pflegegeld ausgezahlt wird. Wenn im Bescheid über das Pflegegeld nicht steht, ob ein Erschwerniszuschlag berücksichtigt wurde, können Betroffene sich bei der PVA bzw dem zuständigen Pensionsversicherungsträger hierüber informieren.

Abschliessender Tipp

Bei Pflegebedürftigkeit sollte jedenfalls einen Antrag auf Pflegegeld gestellt werden, unabhängig davon, wie die Pflege erfolgt. Sofern Betroffene unsicher sind, ob die Einstufung von der PVA richtig ist, können Sie sich gerne an die Arbeiterkammer wenden. Wir bieten kostenlose Beratung zu diesem Thema an und freuen uns über jeden Anrufer!