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APA/dpa/Martin Schutt
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AK-Tipp

Konsumententipps zum Black Friday

Der Black Friday steht vor der Tür. Was es bei den Rabatten, Sonderangeboten und Schnäppchen zu beachten gibt und wo Fallen lauern, dass erklären uns heute die Expertinnen der Arbeiterkammer Wien in „Ganz auf Ihrer Seite“.

Lassen Sie sich bei Black Friday Aktionen durch zeitlich befristete Spezialangebote nicht unter Druck setzen! Countdowns gehören genauso wie angeblich „streng limitierte“ Kontingente zu den Tricks, damit Konsumenten etwas kaufen. Es gibt Shops, die mit großen Black-Friday-Rabatten werben, wie zum Beispiel minus 25 Prozent auf alles! Im Kleingedruckten finden sich dann jedoch zahlreiche Ausnahmen davon. Aktionsartikel sind auch oft nicht von Black-Friday Rabatten umfasst und gerade dann sind auf einmal viele Artikel in Aktion.

Die größten Preisnachlässe gibt es bei bereits älteren Modellen. Um Rabatte dennoch möglichst verlockend wirken zu lassen, gehen Händler bei ihren Aktionspreisen meist von sehr hohen Listenpreisen aus. Was auf den ersten Blick ein Schnäppchen ist, kann sich dadurch als Normalpreis-Produkt herausstellen. Beobachten Sie daher gerade bei teuren Produkten die Preise über längere Zeiträume hinweg. Dabei helfen Online-Angeboten, wie zum Beispiel geizhals.at oder idealo.at. Das ermöglicht es Ihnen, ein wirkliches Schnäppchen zu erkennen und zu machen.

Zusätzlichen Kosten und Rücktrittsrecht

Achten Sie auf Versandkosten. Bei großen und sperrigen Waren können zusätzliche Speditionskosten anfallen, die das Schnäppchen erst recht wieder teuer machen. Wenn Sie online in den USA oder anderen Nicht-EU-Ländern kaufen, gelten dort andere Gesetze, auch müssen Sie mit Forderungen des Zolls rechnen, zum Beispiel Einfuhrumsatzsteuer. Und falls das Produkt mal nicht gefällt, informieren Sie sich, ob Rücksendekosten anfallen und wohin die Ware zu retournieren ist. Auch das kann nämlich erheblich ins Geld gehen.

Sendungshinweis

„Radio Wien am Vormittag“, 23.11.2023

Bei Einkäufen im Internet gibt es mit Ausnahmen ein Rücktrittsrecht. Konsumenten können es ab Erhalt der Ware vierzehn Tage lang ausüben. Dazu müssen sie dem Händler eine Nachricht senden und das Produkt an die in der Widerrufsbelehrung genannten Adresse senden. Sobald die Ware dann beim Händler ist, bekommen sie ihr Geld zurück. So können Sie ein ungewolltes Schnäppchen doch wieder loswerden.

Betrug am Black Friday

Auch Kriminelle springen auf den Zug auf und versuchen mit betrügerischen Online-Shops sowie verlockenden Black Friday-Angeboten an das Geld und die Daten von Opfern zu kommen. Kaufen Konsumenten dort ein und schnappt damit die Falle zu, verlieren sie beides an die Verbrecher, ohne dass sie dafür irgendeine Gegenleistung erhalten. Deshalb sollen Käufer immer vorsichtig sein, wenn es darum geht, bei einem neuen Anbieter einzukaufen.

Der beste Weg, sich vor diesen Gefahren zu schützen, ist eine einfache Internet-Suche zu dem Händler. Und dabei gilt: Gibt es keine oder überwiegend negative Rückmeldungen von anderen, ist es am sichersten, die Finger von einem Einkauf zu lassen. Hilfreich ist hier auch die Watchlist Internet, die auf ihrer Website über aktuelle Betrugsshops informiert.

Ist außerdem etwas sehr billig und eine Bezahlung nur im Voraus, mit Kryptowährungen oder Gutscheinen möglich, dann sind das sehr starke Hinweise darauf, dass Sie es mit Kriminellen zu tun haben. In diesem Fall gilt ebenso: Am besten wo anders einkaufen und wirklich sparen!