Kollegen mit Weihnachtsmützen am Kopf die sich am Tisch sitzend zu prosten
colourbox.de
colourbox.de
AK-Tipp

Alles zum Thema Weihnachtsfeier

Die einen freuen sich auf Punsch mit Kolleginnen und Kollegen, den anderen stehen beim Gedanken die Haare zu Berge, kostbare Freizeit mit Leuten aus der Firma verbringen zu müssen. Ist die Weihnachtsfeier „Privatvergnügen“ oder ist sie Arbeitszeit und worauf sollte man generell achten? Das ist heute Thema mit den Exopertinnen der Arbeiterkammer Wien.

Arbeitnehmerinnen sind nicht verpflichtet zur Weihnachtsfeier zu gehen. Allerdings die Jause mit Vanillekipferln oder den kleinen Umtrunk und die Teilnahme an einer kurzen Weihnachtsansprache würde ich nicht ausschlagen, wenn der Chef oder die Chefin während der Arbeitszeit dazu einlädt. Das wäre ein diplomatischer Fehler und kann auch als Außenseitertum ausgelegt werden. Auch wer nicht gerne feiert, sollte die Chance nutzen, mit Chef oder Chefin und Kolleginnen in etwas lockerer Atmosphäre zu plaudern als sonst.

Findet das kurze gesellige Zusammensein auf ausdrückliche Einladung oder sogar Anweisung des Chefs oder der Chefin während der üblichen Arbeitszeit statt, ist die Zeit grundsätzlich als Geschenk der Firma zu betrachten und muss auch bezahlt werden. Anders sieht es aus, wenn ein Betrieb zu einer Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit lädt. Hier ist die Teilnahme freiwillig und unbezahlt. Ein generelles Recht auf eine Firmen-Weihnachtfeier gibt es übrigens nicht.

Fettnäpfchen vermeiden

Bei einer allfälligen Feier sollte man trotz weihnachtlicher, geselliger Stimmung versuchen, in kein Fettnäpfchen zu treten, um sich nicht selbst zu schaden. Auch wenn Weihnachtsfeiern dazu dienen, das soziale Gefüge in der Firma zu festigen, sollte man immer daran denken, dass es keine Privatfeiern sind! Benimmt sich daher jemand daneben, kann das schaden.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 30.11.2023

Besonders achten sollte man bei der Weihnachtsfeier auf das Gefahrenpotenzial Nummer 1. Das ist das Gläschen zu viel. Es lockert Zunge und Selbstkontrolle. Daher sollte man, wenn überhaupt, Alkohol nur in Maßen konsumieren. Wer sich dann zu viel herausnimmt, eventuell sogar Chef oder Chefin oder Kolleginnen beschimpft, riskiert eine Entlassung. Generell gilt den „Anstand wahren“. Gerade bei Feiern, in lockerer Atmosphäre, wird manchmal übersehen, dass nicht alle lustig finden, was oft nur als Witz gedacht oder „nett gemeint“ war. Besonders heikel wird es, wenn es um sexuelle Belästigung geht.

Sexuelle Belästigung auf einer Firmenfeier

Sexuelle Belästigung ist eine Beeinträchtigung der Würde. Dazu zählen alle Verhaltensweisen, die zur sexuellen Sphäre gehören und für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig sind. Die Belästigung am Arbeitsplatz kann zum Beispiel vom Arbeitgeber, oder einem Kunden oder von einem Kollegen ausgehen. Und in diesem Fall ist auch die Weihnachtsfeier und ein übermäßiger Alkohol-Konsum keine Ausrede.

Sexuelle Belästigung beginnt nämlich nicht erst bei unerwünschten Berührungen. Sie reicht von sexistischen Witzen, anzüglichen Bemerkungen, unerwünschten Einladungen bis zu körperlichen Übergriffen. Entscheidend ist hier, und das ist den meisten Belästigern nicht bewusst, es geht nicht darum, wie ich als Aktiver meine Äußerungen oder Berührungen einschätze. Sondern es geht vielmehr darum, wie die betroffene Person mein Handeln wahrnimmt.

Deshalb nicht nur auf Firmenfeiern auf besonderer Rücksichtnahme achten. Wichtig ist hier ein Bewusstsein, vor allem bei Männern, zu schaffen, sich sowohl während der Arbeit, als auch bei einer Firmenfeier, aber auch generell im sonstigen Leben respektvoll gegenüber anderen Menschen, zumeist Frauen, zu verhalten und sich im Klaren zu sein, dass sexuelle Belästigung schon lange vor unerwünschten Berührungen beginnt.