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ORF.at/Christian Öser
ORF.at/Christian Öser
AK-Tipp

Neuerungen für Arbeitnehmer 2024

Der Jahreswechsel hat auch dieses Jahr einige Neuerungen für Arbeitnehmerinnen mit sich gebracht. So wurden einige Werte erhöht, wie zum Beispiel die Geringfügigkeitsgrenze und die e-card-Gebühr. Auch für werdende Eltern gibt es Neuerungen etwa beim Kinderbetreuungsgeld und dem Familienzeitbonus.

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2024 € 518,44 brutto/Monat. Verdient man maximal bis zu dieser Grenze von € 518,44 brutto monatlich, dann handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung.
Das heißt man zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge und erhält den Lohn brutto für netto, ist aber nur unfallversichert.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 4.1.2024

Achtung: Bei mehreren Arbeitsverhältnissen werden die Einkommen zusammengerechnet, so dass auch beim geringfügigen Arbeitsverhältnis mit Jahresende Beiträge abzuführen sind!

E-Card und Konkurrenzklausel

Das Serviceentgelt für die e-card beträgt für 2024 € 13,35.
Bei Arbeitnehmerinnen wird dieses Serviceentgelt vom Arbeitgeber immer im November des Vorjahres, somit 2023, eingehoben.

Achtung: wenn man zwei oder mehr Arbeitgeber hat, dann werden die € 13,35 von jedem Arbeitgeber abgezogen, obwohl man sie nur einmal schuldet. Betroffene können sich aber den zu viel eingehobenen Betrag von der Sozialversicherung (z.B. ÖGK) zurückholen. Am besten sollte ein formloses Schreiben auf Rückforderung mit Kopie der Lohnzetteln an die Sozialversicherung geschickt werden.

Bei der Konkurrenzklausel ab 2024 gilt, dass nach dem 28.12.2015 abgeschlossene Konkurrenzklauseln nur dann wirksam sind, wenn das Entgelt für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses nicht mehr als € 4.040,- brutto beträgt. Sonderzahlungen wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen zu diesen € 4.040,- nicht dazu!
Für die bis 28.12.2015 vereinbarten Konkurrenzklauseln gilt 2024 eine Entgeltgrenze von € 3.434,- brutto, allerdings inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus

Das Kinderbetreuungsgeld wurde ab 1.1.2024 erhöht. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld, bei dem Eltern 80 Prozent vom Letzteinkommen erhalten, wurde für 2024 der maximale Tagsatz auf € 76,60 erhöht, was rund € 2.300 pro Monat bedeutet.
Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto, gibt es fixe Beträge, die ausbezahlt werden. Je nachdem welche Dauer gewählt wird, erhalten Eltern bei diesem Modell einen Tagsatz zwischen € 16,87 und € 39,33, was ca. € 506 bis € 1.200 pro Monat ergibt.

Der Familienzeitbonus ist das Geld, das Väter für die Zeit des Papamonats beziehen können. Nun wird der Familienzeitbonus erhöht und beträgt 2024 pro Tag € 52,46 also rund € 1626,- pro Monat bei 31 Kalendertagen.

Pensionskasse 2024

All jene Beschäftigten, für die in eine Pensionskasse einbezahlt wurde, können unter gewissen Voraussetzungen das dort angesparte Kapital als Einmalbetrag ausbezahlen lassen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und die Summe nicht mehr als € 15.600,00 beträgt. Liegt die Anwartschaft über dieser Grenze kann eine Zusatzpension in Form einer monatlichen Rate bezogen werden.