Eine Frauenhand mit vielen Euro-Scheinen
Lev Dolgachov
Lev Dolgachov
AK-TIPP

Alles zum Steuerausgleich 2023

Wie jedes Jahr haben die Arbeitnehmerinnen und Pensionistinnen 2023 ihre Lohnsteuern bezahlt. Mit der Arbeitnehmerinnenveranlagung können sie sich jetzt einen Teil der Steuern zurückholen. Was beim Steuerausgleich 2023 in Zeiten der Teuerung absetzbar ist, wissen die Expertinnen der Arbeiterkammer.

Im Rahmen der Arbeitnehmerinnenveranlagung kann ich mir zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen, in dem ich zum Beispiel Kosten im Zusammenhang mit dem Beruf, die sogenannten Werbungskosten, wie Ausbildungskosten oder Arbeitsmittel beantrage. Wenn man Kinder hat, gibt es den Familienbonus Plus, oder ich hatte außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten. Darüber hinaus können Arbeitnehmerinnen und Pensionistinnen, die so wenig Gehalt beziehungsweise Pension erhalten haben, dass sie keine Lohnsteuer, aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sich die sogenannte Negativsteuer zurückholen.

Die Arbeitnehmerinnenveranlagung erledingt man in der Praxis entweder über Finanzonline, hierfür muss ich mir einmalig Zugangsdaten vom Finanzamt besorgen, oder ich melde mich mit der ID-Austria an. Oder ich fülle klassisch die Papierformulare aus. Finanzonline hat den Vorteil, dass ich meinen Steuerakt auf Vollständigkeit überprüfen kann und bereits in der Vor-berechnungsfunktion das Ergebnis, dh in den meisten Fällen eine Gutschrift, sehe. Bei den Papierformularen muss ich mir die Originalformulare inkl. aller Beilagen vom Finanzamt abholen oder zusenden lassen.

Automatische Veranlagung, kalte Progression

Für die Arbeitnehmerinnenveranlagung 2023 erhalten Arbeitnehmerinnen inzwischen das achte Jahr eine automatische Arbeitnehmerinnenveranlagung und somit bleibt weniger zu viel bezahlte Lohnsteuer beim Finanzamt liegen. Wichtig zu wissen ist, auch wenn bereits eine automatische Arbeitnehmerinnenveranlagung erfolgt ist, bleibt dennoch insgesamt 5 Jahre Zeit, zusätzliche Frei- und Absetzbeträge über einen eigenen Antrag geltend zu machen.

Die kalte Progression beschreibt die Erhöhung des Durchschnittsteuersatzes bei gleichbleibender Kaufkraft. 2023 wurden erstmals die Tarifstufen an die Inflationsrate angepasst, diese Anpassung erfolgt auch für 2024. Steigt der Lohn, das Gehalt im Ausmaß der Teuerung, führt das nun nicht mehr dazu, dass man quasi automatisch einen höheren Durchschnittsteuersatz bezahlt.
Auch viele Absetzbeträge, wie der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB), der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) und der Unterhaltabsetzbetrag (UAB) werden nunmehr jährlich angepasst. Wer den AVAB und AEAB noch nicht in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigen hat lassen, wird die Anpassung bei der Arbeitnehmerinnenveranlagung 2023 merken.

Homeoffice Pauschale

Das Homeoffice Pauschale in der Höhe von 3 Euro pro Homeofficetag für maximal 100 Tage pro Jahr und der Kauf von ergonomischen Büromöbeln war ursprünglich befristet bis 31. Dezember 2023 und gehen nun ins Dauerrecht über. Wichtig ist, dass die Anzahl der Homeofficetage vom Arbeitgeber korrekt am Jahreslohnzettel gemeldet wird. Sollte dies nicht der Fall sein, findet man auf der AK-Homepage einen Musterbrief, um dies einzufordern (Beschwerde fehlende Homeoffice-Tage | Arbeiterkammer Wien).

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 25.1.2024

Für die Absetzbarkeit ergonomischer Möbel muss mindestens an 26 Tagen im Jahr im Homeoffice gearbeitet werden. Beantragt werden die gesamten Ausgaben im jeweiligen Jahr der Anschaffung und wirken sich bis zu einem Betrag von maximal 300 Euro pro Jahr als Freibetrag aus, der Überhang wird im Folgejahr automatisch berücksichtigt. Zusätzlich sind auch neu angeschaffte Arbeitsmittel steuerlich absetzbar. Beispielsweise können bei einem neuen Laptop bis zu 60 Prozent der Anschaffungskosten als beruflicher Anteil abgesetzt werden. Sofern das Gerät jedoch mehr als 1.000 Euro gekostet hat, muss man es über drei Jahre verteilt abschreiben.

Neben einem Laptop, PC oder einem Tablet können auch Kosten für einen Monitor, ein Headset, Tastatur und Maus, einen Drucker oder Scanner oder auch anteilige Internetkosten als Digitale Arbeitsmittel bei der Arbeitnehmerinnenveranlagung geltend gemacht werden.
Dabei ist zu beachten, dass das Homeoffice-Pauschale grundsätzlich die Kosten für Digitale Arbeitsmittel abdeckt, daher kommt es nur zu einer Auswirkung, sofern diese Kosten das Homeoffice-Pauschale übersteigen.

Pendlerpauschale und Pendlereuro

Für den Zeitraum ab Mai 2022 befristet bis Juni 2023 wurde das Pendlerpauschale um 50 Prozent erhöht und der Pendlereuro vervierfacht. Das bedeutet für die Arbeitnehmerinnenveranlagung 2023 sind die Zuschläge für sechs Monate zu berücksichtigen. Falls das Pendlerpauschale bereits automatisch in der Lohn¬verrechnung berücksichtigt wurde, muss man sich um nichts kümmern.

Wird das Pendlerpauschale, der Pendlereuro über die Arbeitnehmerinnenveranlagung beantragt, muss man die Zuschläge selbst zum Ergebnis vom Pendlerrechner dazuzählen und die höheren Beträge eintragen.
Bekommt man vom Arbeitgeber ein abgabenfreies Öffi-Ticket wie zum Beispiel die Jahreskarte der Wiener Linien oder das Klimaticket bezahlt, steht das Pendlerpauschale dennoch zu, ist aber um den steuerfreien Kostenersatz selbst zu kürzen. Der Pendlereuro steht ungekürzt zu. Auch hier gilt: falls das Pendlerpauschale bereits automatisch in der Lohn¬verrechnung berücksichtigt wurde, muss man sich um nichts kümmern.

Tipps für 2023

Wie jedes Jahr gilt: Wenn Sie Kinder haben, schwankende Bezüge, oder Verdienstunterbrechungen im Kalenderjahr hatten, wenig verdient, aber Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben, Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beruf oder sehr hohe Krankheitskosten hatten, dann machen Sie die Arbeitnehmerinnenveranlagung!

Bevor Sie die Arbeitnehmerinnenveranlagung abgeben, schauen Sie im Steuerakt im Finanzonline ob alle Jahreslohnzettel vorhanden sind. Auch das AMS und die ÖGK schicken dem Finanzamt Meldungen über Arbeitslosengeld, Krankengeld – alle auszahlenden Stellen haben bis 28. Februar Zeit diese Meldungen zu übermitteln. Ist der Steuerakt unvollständig stimmt die Vorberechnung nicht. Ganz sicher alles da ist spätestens Mitte März.