Arbeiten im Homeoffice
lordn – stock.adobe.com
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AK-Tipp

Homeoffice im Ausland und Versicherung

Seit der Corona-Pandemie hält das Homeoffice Einzug in den beruflichen Alltag. Das Arbeiten von zuhause aus wirft aber auch Fragen im Hinblick auf die Sozialversicherung auf. Bin ich auch unfallversichert, wenn zuhause etwas passiert? Wie sieht es aus, wenn ich Homeoffice im Ausland mache? Diese Fragen beantworten die Expertinnen der Arbeiterkammer Wien.

Wenn mir im Homeoffice etwas passiert bin ich über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Die Kosten der ärztlichen Behandlung sind daher jedenfalls darüber gedeckt. Fraglich ist, ob ein Unfall im Homeoffice auch ein Arbeitsunfall ist, womit die gesetzliche Unfallversicherung greifen würde. Dies ist vom genauen Unfallhergang abhängig. Er muss jedenfalls im Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das kann zum Beispiel bei einem Stolpern über das Laptopkabel sein. Die Unfallversicherung kann bei einem Arbeitsunfall, je nachdem welche Verletzungen man hat, mehr Leistungen bei der Krankenbehandlung erbringen. Beispielsweise wenn es um Rehabilitationsaufenthalte oder um Prothesen geht.

Darüber hinaus kann unter Umständen auch zusätzlich eine Versehrtenrente zugesprochen werden, wenn es sich um wirklich schwerwiegende Verletzungen handelt. Diese kann man theoretisch sogar ein Leben lang erhalten. Auch wenn sich der Unfall am Nebenwohnsitz oder in der Wohnung eines nahen Angehörigen oder eines Lebensgefährten besteht Unfallversicherungsschutz im Homeoffice. Es ist jedoch wie erwähnt immer im Einzelfall zu prüfen, ob der jeweilige Unfall im Zusammenhang mit der Arbeit steht beziehungsweise bei Verrichtung der beruflichen Tätigkeit eingetreten ist.

Homeoffice im Ausland

Es ist kein Problem für ein paar Tage oder Wochen Homeoffice aus dem Ausland zu machen. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber dem zustimmt und es innerhalb der EU passiert. Außerhalb der EU hängt es davon ab, ob Österreich ein Abkommen mit dem betreffenden Land hat. Bei Homeoffice im Ausland ist darüber hinaus wichtig zu bedenken, dass es auch zu arbeits- und vor allem steuerrechtlich Konsequenzen kommen kann. Hier sollte man sich eigens informieren. Bei Ländern außerhalb der EU stellt sich dann natürlich auch die Frage der Arbeitserlaubnis im jeweiligen Land.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 1.2.2024

Neben der Abklärung mit dem Arbeitgeber, empfehlen wir bei Homeoffice im Ausland die Einholung einer so genannten A1-Bescheinigung. Diese legt fest, dass Österreich weiterhin während des Auslandsaufenthalts für die Sozialversicherung zuständig bleibt. Die A1-Bescheinigung ist beim Krankenversicherungsträger im Wohnsitzland einzuholen. In Österreich ist das im Regelfall die Österreichische Gesundheitskasse, ÖGK.

Wenn Österreich für die Sozialversicherung zuständig bleibt, dann ist man weiterhin, auch im Ausland genauso wie in Österreich sozialversichert. Wenn man erkranken sollte, kann man mit der Europäischen Krankenversicherungskarte, die sich auf der Rückseite der e-card befindet, in Notfällen zum Arzt gehen. Und auch bei einem Unfall im Homeoffice kann die gesetzliche Unfallversicherung über den Versicherungsfall des Arbeitsunfalls greifen.