Pfleger schiebt alte Frau im Rollstuhl
ORF.at/Zita Klimek
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AK-Tipp

Was kommt nach dem Krankengeld

Das Krankengeld der Krankenversicherung, meistens die ÖGK, ist zeitlich begrenzt. Was steht jenen Personen zu, die für eine längere Zeit nicht mehr arbeiten können, oder sogar dauerhaft arbeitsunfähig sind? Das ist heute das Thema mit den Expertinnen der Arbeiterkammer Wien.

Wenn meine Erkrankung voraussichtlich länger als mein Krankengeldanspruch dauert, sollte sich rechtzeitig bei der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) bezüglich medizinischer Rehabmaßnahmen oder einer freiwilligen Umschulung informieren.

Auch fit2work ist eine gute Anlaufstelle, bei der Personen mit längerfristigen gesundheitlichen Problemen eine Beratung in Anspruch nehmen können. Schließlich gibt es, bei sehr langer oder sogar dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, auch die Möglichkeit bei der PVA einen Antrag auf Invaliditäts- beziehungsweise Berufsunfähigkeitspension zu stellen.

Antrag Berufsunfähigkeitspension

Die PVA prüft zunächst, ob genügend Versicherungsmonate vorliegen. Wie viele Versicherungsmonate vorliegen müssen hängt vom Alter des Antragstellers bzw. der Antragstellerin ab. Wer 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) erworben hat, hat die Mindestanzahl jedenfalls erreicht. Anschließend prüft die PVA, ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dafür wird der Versicherte zu einer Untersuchung beim medizinischen Dienst der PVA geladen.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 14.3.2024

Ob Anspruch auf Invaliditäts- beziehungsweise Berufsunfähigkeitspension besteht, hängt auch davon ab, welchen Beruf jemand ausgeübt hat. Für Ungelernte sind die Voraussetzungen strenger. Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit wird die Invaliditäts- beziehungsweise Berufsunfähigkeitspension zugesprochen. Ist eine Besserung des Gesundheitszustandes noch möglich wird das Rehabilitationsgeld zugesprochen (für Jahrgänge ab 1964).
Für den Fall einer beruflichen Rehabilitation erhält man das Umschulungsgeld vom AMS.

Zwischen Antragsstellung und der Ausstellung eines Bescheides können einige Monate vergehen.
In der Zwischenzeit können Personen, die keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben, beim AMS einen sogenannten Pensionsvorschuss beantragen. Obwohl die Leistung vom AMS kommt, können auch Personen mit aufrechtem Dienstverhältnis einen Pensionsvorschuss beziehen.

Mein Antrag wurde abgelehnt – was kann ich tun?

Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Invaliditäts- beziehungsweise Berufsunfähigkeitspension aber auch das Rehabgeld sind sehr streng. Sehr viele Anträge (über 70 Prozent) werden abgelehnt. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann man beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eine Klage einbringen. Die Klagsfrist beträgt drei Monate ab Zustellung des Bescheides.
Im Zuge des Gerichtsverfahrens wird die betroffene Person nochmal von einem PVA unabhängigen, gerichtlichen Sachverständigengutachtern untersucht.

Die Länge der Verfahrensdauer vor dem Arbeits- und Sozialgericht kann sehr unterschiedlich sein. Die Dauer hängt insbesondere von der Anzahl der Gutachten sowie von den zeitlichen Kapazitäten der zuständigen Richterin und der bestellten Gutachter ab. In vielen Fällen ist das Verfahren nach etwa fünf bis neun Monaten beendet.

Personen, die noch ein aufrechtes Dienstverhältnis haben, können während der Dauer des Gerichtsverfahrens ein sogenanntes Sonderkrankengeld bei der ÖGK beantragen. Personen, die kein aufrechtes Dienstverhältnis mehr haben, können sich während des Verfahrens beim AMS melden und Arbeitslosengeld oder Notstandhilfe beziehen. Auch die AK vertritt sehr viele Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Wer einen ablehnenden Bescheid von der PVA erhalten hat, kann sich gerne für eine weitere Beratung an die AK wenden.