Chronik

550.000 Euro veruntreut: Haftstrafe für Anwalt

Wegen eines finanziellen Engpasses soll ein Wiener Anwalt Klientengelder in der Höhe von 550.000 Euro veruntreut haben. Er war in der Verhandlung am Dienstag vollinhaltlich geständig und wurde nicht rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt – ein Jahr unbedingt.

Der ehemalige Jurist, der auf die Veräußerungen von Liegenschaften spezialisiert war, hatte offenbar seit 2013 in seiner Kanzlei finanzielle Probleme. „Ich war ein guter Rechtsanwalt, aber ein schlechter Geschäftsmann“, sagte er der Schöffensenatsvorsitzenden Claudia Bandion-Ortner.

Er habe die Abrechnungen seiner Klienten „schleißig“ behandelt, bis es im November 2013 einen ersten, kurzfristigen Engpass gab. Da kam er erstmals auf die Idee, Gelder von einem Fremdgeldkonto auf ein Honorarkonto der Kanzlei zu überweisen. Als er wieder flüssig war, habe er den Betrag gleich wieder rücküberwiesen.

Immer wieder „hin- und herjongliert“

In den Jahren darauf habe er immer wieder „hin- und herjongliert“. „Das ist keine Entschuldigung, schlicht Dummheit“, sagte der 50-Jährige. Mehr als 30 Opfer und fehlende Gelder in der Höhe von mehr als einer halben Million Euro waren die Folge. Als der Druck zu groß wurde, erstattetet er im September 2018 Selbstanzeige.

Seine Klienten waren nämlich verwundert, dass nach Liegenschaftskäufen die Grunderwerbssteuer monatelang nicht überwiesen wurde und sie daher nicht ins Grundbuch eingetragen wurden. Neben der Veruntreuung waren auch Urkundenfälschung und Fälschung besonders geschützter Urkunden angeklagt, da der ehemalige Rechtsanwalt zur Verschleierung auch Kontoauszüge und gerichtliche Ladungen fälschte.

Mildernde Umstände

Mildernd wurden das reumütige Geständnis, sein Beitrag zur Wahrheitsfindung sowie der ordentliche Lebenswandel gewertet, erschwerend die vielen Opfer und das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen. Während der Beschuldigte das Urteil annahm, gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab.