Sozialwohnungen der WBV-GFW
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Wirtschaft

Sozialwohnungen: Beschwerde abgelehnt

Im Fall der Sozialwohnungen der WBV-GFW gibt es nun eine Entscheidung des Wiener Verwaltungsgerichts. Laut „profil“ bestätigt das Gericht, dass die Verkäufe der Wohnungen rückabzuwickeln seien. Eine Beschwerde des Tojner-Vertrauten Christian Hosp wurde abgelehnt.

Die Stadt Wien hatte bereits vergangenen September per Bescheid entschieden, den Verkauf der rund 3.000 Sozialwohnungen der Wohnbauvereinigung nicht zu genehmigen – und damit eine Rückabwicklung zu erzwingen. Die Eigentümer des Unternehmens – unter anderem der Tiroler Hosp, der als enger Geschäftspartner des Unternehmers Michael Tojner gilt – hatten aber eine Beschwerde dagegen eingebracht.

Beschwerde als „unbegründet“ abgewiesen

Der „profil“-Aussendung zufolge müssen zwei Anteilsübertragungen der vergangenen Jahre – zunächst an die Keystone Holding SA, danach an die Christian Hosp GmbH – rückgängig gemacht werden, so das Erkenntnis. Die Beschwerde werde in diesem Punkt „als unbegründet abgewiesen“. Zuvor gehörte das Unternehmen Michael Baumgartner und Stefan Gregorich, die es 2015 an Hosp verkauften.

Die ehemalige WBV-GÖD war 2003 von der ÖVP-nahen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) an ein Konsortium um Baumgartner und Gregorich verkauft worden. Gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts kann noch vor dem Verwaltungsgerichtshof eine ordentliche Revision eingebracht werden. Die Betroffenen waren für eine Stellungnahme vorerst nicht zu erreichen.

Tojner ebenfalls im Visier der Justiz

Auch Tojner selbst ist zuletzt ins Visier der Justiz geraten. Am Donnerstag war bekanntgeworden, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) rund um die Causa Gesfö und Co Immobilien im Wert von 140 Mio. Euro beschlagnahmt hat. Zuvor hatte es in dem Fall mehrere Hausdurchsuchungen gegeben. Tojners Anwalt hat den Behörden volle Kooperation zu gesichert und die Vorwürfe zurückgewiesen.

Im Gerichtsbeschluss zu den Beschlagnahmungen heißt es laut ORF-Radio, dass Tojner offenbar über ein weitläufiges und ausgeklügeltes Netz von Gesellschaften verfügt, die zum Teil von Vertrauten und Mitbeschuldigten gehalten werden sowie in seinem Einfluss und Machtbereich stehen.