Polizeieinsatz Urania
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Chronik

Prozess gegen Klimaaktivist vertagt

Der Prozess gegen einen bei einer Klimademonstration verletzten Aktivisten ist heute auf Oktober vertagt worden, es wird weitere Zeugenaussagen geben. Dem 22-Jährigen wird versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen.

In Österreich sei der Autoverkehr das größte Klimaproblem, sagte der 22-jährige Student aus Deutschland beim Prozess am Montag. Daher habe er mit Freunden bei der Urania eine Sitzblockade gemacht. Ihm war „bewusst, dass ich mich in einer verwaltungsrechtlichen Grauzone befinde“. Ein „strafrechtliches Fehlverhalten“ habe er damit aber nicht verwirklicht, sagte der Mann vor Gericht.

Angeklagter: Nur „passiv verhalten“

Der Angeklagte betonte, er habe sich nur passiv verhalten. Dass in seiner Nähe ein in Bauchlage auf dem Boden fixierter Demonstrant beinahe von einem Polizeiauto überfahren worden wäre, „hat meine Kooperationsbereitschaft beeinflusst“, räumte der Student ein. „Ich war nicht willig, meinen Rucksack sofort herzugeben, wie es die Polizei wollte“, stellte er fest.

Da habe ihn die Polizei „ohne Vorwarnung auf die Seite gehaut, dass ich mit dem Kopf auf den Asphalt geschlagen bin“. Er sei verletzt worden, habe eine Rissquetschwunde an der Stirn erlitten und geblutet. Auf dem Boden liegend, hätten Beamte weiter auf ihn „eingewirkt“, mit Schlägen, Tritten, möglicherweise auch Kniestößen.

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Klimaaktivist vor Gericht
APA / Herbert Pfarrhofer
Klimaaktivist
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Klimaaktivisten vor dem Landesgericht
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Klimaaktivist gibt Interviews
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Polizist: 22-Jähriger „sehr wild“

Die Polizei befürchtete, dass sich im Rucksack, von dem sich der 22-Jährige nicht trennen wollte, gefährliche Gegenstände befinden könnten. „Der Herr wollte nicht, dass der Rucksack durchsucht wird“, berichtete ein Polizist im Zeugenstand. Von dem Zeitpunkt an sei dessen zunächst passiver „in aktiven Widerstand übergegangen. Er war sehr wild, sag ich einmal. Es ist mit Armen und Beinen ausgeschlagen worden. Er war sehr unberechenbar.“

Um den schlaksigen, nicht unbedingt kräftig wirkenden Studenten zu bändigen, waren laut Polizei mehrere Beamte notwendig. „Er hat um sich gehaut, um sich getreten. Er hat sich total gewehrt“, so eine Polizistin. „Unsere Amtshandlung ist korrekt abgelaufen“, sagte sie. Sie sei „mit den Füßen (des Angeklagten, Anm.) beschäftigt gewesen“ und habe diese fixiert.

Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt

Der Anwalt des Mannes hat bereits beim Landesverwaltungsgericht eine Maßnahmenbeschwerde eingebracht, weil die Amtshandlung seiner Ansicht nach rechtswidrig war. Er sei von den Beamten „grob umgedreht“ worden, obwohl er sich „nur passiv verhalten und nicht bewegt hat“, stellte Lahner am Landesgericht klar.

Ursprünglich hatte die Polizei den Mann auch wegen versuchter schwerer Körperverletzung angezeigt. Diesbezüglich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn ein. Auf verwaltungsrechtlicher Ebene ist gegen ihn jedoch ein zusätzliches Verfahren wegen diverser Verwaltungsverstöße anhängig.

Prozess gegen Klimaaktivist vertagt

Der Prozess gegen einen bei einer Klimademonstration verletzten Aktivisten ist am Montag auf Oktober vertagt worden, es wird weitere Zeugenaussagen geben.

Ermittlungen gegen Polizisten

Das Strafverfahren gegen den Mann ist insofern pikant, als die prozessgegenständliche Amtshandlung ausgerechnet von einem Polizisten geleitet wurde, gegen den die Anklagebehörde wegen Körperverletzung ermittelt. Dieser Beamte soll am 31. Mai gemeinsam mit mehreren Kollegen gegen einen anderen Demonstranten vorgegangen sein, der bereits in Bauchlage fixiert war und dem dann mehrfach mit Fäusten heftig in die Nierengegend geschlagen wurde. Diese Szene wurde mitgefilmt, das Video verbreitete sich über Twitter und löste bei Aktivisten Empörung aus.

„Von den Klimaaktivisten ging – im Gegensatz zur Polizei – keine Gefährdung von Menschen aus“, so Lina Kaunitz, Sprecherin der Klimaaktionsgruppe „System Change, not Climate Change“, vor dem bevorstehenden Strafprozess. Aktivisten hielten am Montag vor dem Prozess eine Mahnwache vor dem Landesgericht für Strafsachen ab, um sich mit dem Angeklagten solidarisch zu zeigen.