Anrainerparkenschild im achten Bezirk
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Verkehr

Keine Bewegung bei Anrainerparken

Seit Dezember dürfen auch Handwerker oder Pflegekräfte Anrainer-Parkplätze nutzen. Nur nicht im ersten und achten Bezirk, die sich gegen die Stadt gestellt haben. Ein halbes Jahr und eine neue Verkehrsstadträtin später gibt es immer noch keine Lösung.

Halten und Parken ist verboten – „ausgen. Fahrzeuge mit Parkkleber für den 8. Bezirk“, heißt es auf den Schildern zum sogenannten Anrainerparken in der Josefstadt. Trotzdem ist laut Stadt klar, dass derzeit jeder diesen Parkplatz nutzen darf. Grund dafür ist ein langer Streit zwischen Stadt und Bezirk: Vor mehr als einem halben Jahr öffnete die damalige Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) die Anrainerparkplätze für Handwerker und Sozialeinrichtungen.

Anwohnerparkenschild im siebenten Bezirk
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Unter anderem im siebenten Bezirk gilt das neugeregelte Anrainerparken seit Dezember

Hebein will keine Ausnahmen

Erster und achter Bezirk stemmten sich dagegen und verweigern bis heute die neuen Zusatztafeln. Laut Stadt ist damit das Anrainerparken in diesen Bezirken komplett ungültig. Parken darf also wieder jeder. Bei den betroffenen Bezirken ist man anderer Meinung. Laut zweier Gutachten gelten die aktuell montierten Tafeln weiter.

Trotz neuer Verkehrsstadträtin hat sich an den Standpunkten von Bezirken und Stadt wenig geändert. Birgit Hebein (Grüne) besteht auf die Lösung ihrer Vorgängerin: „Es gibt eine bestehende Rechtslage, ich werde das nicht noch einmal aufmachen und auch keine Ausnahmen für einzelne Bezirke machen – das finde ich nicht fair.“

Anrainerparkenschild im achten Bezirk
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Die Bezirke Innere Stadt und Josefstadt sind der Ansicht, dass die alten Schilder weiter gültig sind

Volksanwaltschaft prüft

„Wir sind dafür, dass die Menschen die Parkplätze wieder so bekommen, wie sie ihnen versprochen wurden, ich glaube nicht, dass die Rechtsmeinung der Stadt Wien so hält“, ist sich hingegen Markus Figl (ÖVP), Bezirksvorsteher der Inneren Stadt sicher.

In der Josefstadt sieht man das ähnlich – und hat die Volksanwaltschaft schon vor Monaten gebeten, zu prüfen. Entscheidet sie, dass die neue Regelung ungültig ist, wird der Verfassungsgerichtshof angerufen. Bis dahin bleibt die Patt-Situation. Denn zu Schildern zwingen, kann die Stadt die Bezirke nicht.