Chronik

Vater missbrauchte Tochter: Drei Jahre Haft

Ein 58-jähriger Mann ist am Freitag wegen schwerem sexuellen Missbrauch seiner Tochter in Wien zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im April Selbstanzeige erstattet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Geschiedene, der zuletzt bei seiner Mutter in Floridsdorf lebte, hatte seine Tochter alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntagabend bei sich zu Gast. Die beiden von ihm zugegebenen Vorfälle ereigneten sich im Herbst 2018 bzw. im Februar 2019, beides waren laut Anklage dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen. Der Angeklagte stellte es als aus dem Ruder gelaufene Erziehungsmaßnahmen dar. Warum er das getan habe, wollte der Richter wissen: „Weil ich deppert bin“, antwortete der 58-Jährige.

Missbrauchsprozess: Der Angeklagte vor Gericht
ORF
Der Mann wurde nicht rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt

Kindesmutter zwang Angeklagten zu Selbstanzeige

Es habe etwas mit der mangelnden Impulskontrolle zu tun, wegen der er in therapeutischer Behandlung sei. Seit April diesen Jahres sieht der Angeklagte seine Tochter nicht mehr. Denn die Neunjährige hatte sich ihrer Mutter anvertraut, die ihn vor die Wahl stellte: Er solle sich selbst anzeigen, oder sie würde es tun. Nach einer gewissen Bedenkzeit entschied er sich für die Selbstanzeige.

Drei Jahre Haft

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. „Wien heute“-Redakteur Daniel Amerhauser hat den Prozess verfolgt.

Seine Tochter erhob auch weitere Vorwürfe, wonach es bereits seit 2017 mehrere Missbrauchshandlungen gegeben habe. Dies wies der Angeklagte zurück. Die Anklage wurde ausgedehnt, der Schuldspruch erfolgte auch in manchen dieser inkriminierten Vorfälle. Von anderen Fakten wurde er hingegen freigesprochen. Die Verurteilung erfolgte wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger. Der 58-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab hingegen keine Erklärung ab. Daher ist der Richterspruch nicht rechtskräftig.