Douglas-Filiale (Weihnachten)
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Chronik

Kündigungen: Douglas dementiert Vorwürfe

Mitarbeiterinnen der Parfümeriekette Douglas in Wien sollen gekündigt worden sein, weil sie einen Betriebsrat auf die Beine stellen wollten. Die Gewerkschaft focht die Kündigungen an. Nun hat Douglas auf die Vorwürfe reagiert.

Es stehe allen Mitarbeitern „natürlich frei, sich in Betriebsräten zu organisieren“, heißt es aus der deutschen Douglas-Zentrale in Düsseldorf. „Wenn vor Ort die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind“, fügte eine Sprecherin der Parfümeriekette im Nachsatz dazu. Die Einrichtung eines Betriebsrates sei „im übrigen bei einem Unternehmen unserer Größe nichts Ungewöhnliches. Entsprechend stehen wir dem Wunsch nach einem Betriebsrat auch in unseren Filialen in Österreich offen gegenüber.“

Keine Information zu Kündigungen

Bestätigt wurde von der Douglas-Sprecherin, „dass es in unserer Filiale in Wien drei Kündigungen gegeben hat“. Allerdings entsprächen die Anschuldigungen der Gewerkschaft GPA-djp, dass diese Kündigungen im Zuge einer Betriebsratsgründung ausgesprochen wurden, nicht den Tatsachen. Zu den individuellen Hintergründen der Kündigungen wollte man sich bei Douglas nicht äußern. Zum Schutz der Mitarbeiterinnen, wie es heißt.

Die Sprecherin verwies auf Deutschland, wo es seit 2014 auf Ebene der Filialen und seit 2017 einen Gesamtbetriebsrat gibt. Als gewählte Vertreter säßen die Arbeitnehmer auch im Aufsichtsrat. Die Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern wird als stets „sehr gut und vertrauensvoll“ beschrieben. Das wolle man auch in Zukunft so halten. „In diesem Zusammenhang stehen wir auch den angekündigten nächsten Schritten der GPA-djp offen gegenüber“, so die Sprecherin übermittelten Stellungnahme.

Taschen- und Spindkontrollen „zulässig“

Eine Klage der ehemaligen Mitarbeiterinnen oder der Gewerkschaft, zu der Douglas Stellung nehmen könnte, liegt dem Unternehmen nach eigenen Angaben aktuell nicht vor. Sollte man diese erhalten, werden man deren Inhalt umgehend rechtlich prüfen lassen. Am Vormittag hatte sich die Führung von Douglas Österreich mit ihren Anwälten beraten.

Stichprobenartige Taschen- und Spindkontrollen seien in Österreich gesetzlich zulässig, argumentierte die Douglas-Pressesprecherin. Selbstverständlich fänden solche Kontrollen stets nur im Beisein der Mitarbeiterinnen statt. Die gekündigten Mitarbeiterinnen hatten vor Journalisten demgegenüber heute von Spindkontrollen mit Zentralschlüssel in Abwesenheit der Mitarbeiterinnen gesprochen.

Kündigungen wegen Betriebsratsplänen?

Die Gewerkschaft (GPA) zeigte sich am Mittwochvormittag empört. Sie übernahm die Rechtsvertretung von drei gekündigten Mitarbeiterinnen und brachte am Arbeitsgericht Klage gegen die Kündigungen wegen „verpöntem Motiv“ ein. Gefordert wurde die Rücknahme der Rausschmisse und Wiedereinstellung von drei der vier Angestellten (eine gekündigte Mitarbeiterin will offenbar nicht zurück).

In einer Pressekonferenz zusammen mit der Gewerkschaft in Wien prangerten am Mittwoch zwei betroffene Mitarbeiterinnen „bedenkliche Zustände“ bei Douglas Österreich an. Sie sprachen von spontanen Taschenkontrollen, Spindkontrollen in Abwesenheit der Mitarbeiter (mit Zentralschlüssel), einer hohen Anzahl von Kündigungen und einer überhaupt von Angst geprägten Stimmung, auch Kranksein oder Pausenzeiten würden ignoriert.

Im Juni wurde die GPA-djp kontaktiert, um Vorbereitungen für eine Betriebsratswahl zu treffen, die Führungsebene wurde informiert. Kandidatinnen hätte man schon genug bei der Hand gehabt. Darauf seien „Motivationsgespräche“ mit vielen Kolleginnen angesetzt worden, von den zwei Gekündigten als „Aushorchen“ erachtet. Dabei sei es offenbar nur darum gegangen, Gründe für eine mögliche Kündigung der „Unruhestifterinnen“ zu finden.

Gewerkschaft klagt auf Wiedereinstellung

Die GPA-Bundeschefin Barbara Teiber appellierte an das Unternehmen, die Kündigungen zurück zu nehmen. Douglas sei ein neuer Fall eines international tätigen Unternehmens, das mit der betrieblichen Mitbestimmung anscheinend große Probleme habe. Douglas wurde aufgefordert, mit der Gewerkschaft in den Dialog zu treten um auch in Österreich rechtskonform und angstfrei die Wahl für einen österreichweiten Betriebsrat abhalten zu können. Für Douglas-Beschäftigt wurde eine Hotline (0676/817 111 011) eingerichtet.

Dass die aktuellen Kündigungen mit einem jüngst verkündeten Sparprogramm des Douglas-Konzerns zu tun haben, glauben die betroffenen Angestellten nicht. Von den von der Zentrale in Deutschland angekündigten Filialschließungen wäre vor allem Südeuropa betroffen, nicht aber die Ketten in Deutschland und Österreich. „Wir wurden ja auch nachbesetzt“, sagte eine der Betroffenen.

Noch kein Betriebsrat bei Müller

In Österreich hat Douglas 46 Filialen. Für die hierzulande Beschäftigten hatte es vor Jahren bereits einmal einen Anlauf auf Gründung eines Betriebsrats gegeben, das Vorhaben hatte sich dann aber im Sand verlaufen, weil nicht alle an Bord blieben, hieß es aus der Gewerkschaft. Die GPA forderte die Geschäftsführung heute auf, einer Betriebsratsgründung nicht im Weg zu stehen.

Schwere Vorwürfe (Taschenkontrollen, Spindkontrollen etc.) hatte es in Österreich vor mehr als zwei Jahren auch bei einem anderen Drogeriekonzern gegeben, bei Müller Österreich. Die Gewerkschaft hatte damals auch im Fall Müller den Vorwurf erhoben, eine Wiener Verkäuferin wäre wegen ihres Engagements für die Gründung eines Betriebsrats gekündigt worden. Dieser Fall wurde mittlerweile außergerichtlich beigelegt. An der Gründung eines bundesweiten Betriebsrats ist man bei Müller Österreich indes immer noch dran.