Chronik

Geldtransportfahrer zweigte Geld ab

Der verschuldete Fahrer eines Wiener Bargeldunternehmens hat beim Befüllen von Münzautomaten insgesamt 20.000 Euro abgezweigt. Am Freitag wurde er deshalb zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.

Mit Schulden von 25.000 Euro wusste der Familienvater nicht mehr, wie er seinen Lebensunterhalt bewerkstelligen sollte. „Der Kredit hat großteils meinen Lohn verschluckt“, meinte er zu Richterin. „Da hab’ ich leider diesen Fehler gemacht.“ Im November 2017 ließ er erstmals die Münzen nicht in den Automaten, sondern in seine eigene Tasche rollen. Als sein Kollege auf die erste Tranche aufpasste und er die zweite aus dem Fahrzeug holte, steckte er die Münzrollen ein.

Vier-Augen-Prinzip missachtet

Normalerweise sind die Angestellten zum Vier-Augen-Prinzip verpflichtet. „Bei dem Arbeitsaufwand ist das aber nicht immer möglich“, meinte der 38-Jährige. Hinzu kommt, dass eine Hand frei sein sollte, um im Falle eines Überfalls rasch zur Waffe greifen zu können.

Später hat er seine Beute bei einem Geldautomaten umgewechselt, indem er zunächst die Bankomatkarte einführte, dann die Münzen einfüllte und einige Minuten später das eingezahlte Bargeld wieder behob. Dabei benutzte er nicht nur die eigene Bankkarte, sondern auch die der Mutter seiner Kinder, weshalb die 38-Jährige ebenfalls auf der Anklagebank Platz nehmen musste. „Mein Konto war so heillos überzogen, dass es das Geld sofort verschluckt hätte“, meinte der Wiener.

„Sie ist der ehrlichste Mensch der Welt“

Die Frau hat von den Machenschaften ihres Freundes aber gar nichts mitbekommen. „Es waren überschaubare Beträge“, sagte der geständige Beschuldigte. Er habe das Geld deshalb gleich wieder abgehoben, damit sie keinen Verdacht schöpfe. „Sie ist der ehrlichste Mensch der Welt. Sie greift nicht einmal eine Geldbörse an, wenn sie sie am Boden findet.“ Ihre Kontoauszüge dürfte die Frau nicht kontrolliert haben. Nur einmal wunderte sich die 38-Jährige über eine hohe Einzahlung, als ein Ausdruck des Kontos herumlag. „Das hab’ ich mit Überstunden erklärt“, sagte der Wiener.

Geld wird zurückgezahlt

Die Frau wurde im Zweifel freigesprochen. Beide Urteile sind bereits rechtskräftig. Der 38-Jährige, der bereits einen Teil des Schadens wieder gut gemacht hat, muss noch über 12.000 Euro an seinen ehemaligen Arbeitgeber zahlen.