Norbert Hofer am 22. September 2019 in Wien
APA/Herbert p. Oczeret
APA/Herbert p. Oczeret
Politik

Hofer mit Klage wegen Beleidigung abgeblitzt

Nachdem FPÖ-Obmann Norbert Hofer im Vorjahr in seiner Wohnung einen Kreislaufkollaps erlitten hatte, hat ein Wiener in einem Posting von „Vollsuff“ und „vertrottelten Ideen“ geschrieben. Das muss sich Hofer laut Wiener Oberlandesgericht (OLG) gefallen lassen.

„Na das erklärt alles, auf derart vertrottelte Ideen kannst ja nur im Vollsuff kommen“, hieß es in dem inkriminierten Posting des 41-Jährigen in vollem Wortlaut. Der damalige Verkehrsminister war strafrechtlich gegen die Unterstellungen des Mannes vorgegangen, er habe sich in alkoholisiertem Zustand befunden und ihm wären „vertrottelte Ideen“ eigen.

Hofer bekam in erster Instanz recht, das Wiener Landesgericht verhängte im April 2019 wegen Beleidigung (§ 115 StGB) über den 41-Jährigen, der sich damit verantwortet hatte, er habe mit seinem Posting politische Diskussionen provozieren wollen, eine Geldstrafe von 1.000 Euro.

„Zulässige politische Kritik“

Dagegen legte Maria Windhager, die Rechtsvertreterin des 41-Jährigen, Berufung ein und war damit erfolgreich. Ein Berufungssenat des OLG erkannte am Mittwoch, die inkriminierte Äußerung erfülle im Zusammenschau mit einem Zeitungsartikel, auf den der 41-Jährige Bezug nahm, noch nicht den Tatbestand der Beleidigung.

Hinsichtlich der „vertrottelten Ideen“ befand der Senat, dieser Ausdruck falle noch unter zulässige politische Kritik und sei vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Der Berufung wurde daher Folge gegeben, die erstinstanzliche Verurteilung des 41-Jährigen aufgehoben.