Filiale des Modelabels Jones
Rose GmbH
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Wirtschaft

Modelabel Jones ist insolvent

Das österreichische Damenmodelabel Jones mit 35 Filialen und 168 Mitarbeitern ist insolvent. Die Fortführung des Modelabels ist geplant, das Filialnetz soll aber gestrafft werden.

Das Handelsgericht Wien hat Montagmittag über das Vermögen der Rose GmbH das beantrage Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Den Jones-Gläubigern werde eine Quote von 20 Prozent geboten. Die Verbindlichkeiten und Schulden der Rose GmbH dürften sich laut Gläubigerschützern auf circa 7,5 Mio. Euro belaufen. 190 Gläubiger sollen betroffen sein. Es handelt sich damit um die bisher drittgrößte Einzelhandelsinsolvenz in diesem Jahr nach Charles Vögele und mister*lady.

Filiale des Modelabels Jones
Rose GmbH
Jones betreibt 35 Filialen in Österreich

„Kämpfen mit immer schwieriger werdendem Markt“

Als Gründe für die Insolvenz sieht das im Jahr 1972 gegründete Unternehmen die fortschreitende Globalisierung der Modeindustrie, neue Onlinekonkurrenz, Preisverfall und geändertes Konsumverhalten.

„Wir haben uns diese Entscheidung nicht leichtgemacht. Wir kämpfen als österreichisches Familienunternehmen in einem immer schwieriger werdenden Markt in Konkurrenz vor allem auch gegen internationale Großkonzerne“, sagte Jones-Geschäftsführer und -Miteigentümer Gabor Rose. Nur aufgrund der Stammkunden, Mitarbeiter und Partner habe man „so lange am Markt bestehen“ können.

Franchise-Filialen von Insolvenz nicht betroffen

Die Fortführung des Modelabels und des Filialgeschäfts ist geplant. Laut dem Jones-Geschäftsführer wurden bereits Sanierungsmaßnahmen gestartet, etwa wurden Kollektionen gestrafft, defizitäre Standorte geschlossen, der Personalstand reduziert und Preise gesenkt. Auch Beteiligungsgespräche mit potenziellen Investoren seien in Aussicht. Die Business- und Freizeitmode von Jones ist aktuell in über 100 Modegeschäften in Europa verfügbar. Brancheninsider rechnen damit, dass nur einzelne Jones-Filialen geschlossen werden.

Neben den 35 Jones-Filialen werden noch weitere sieben Jones-Standorte durch Franchise-Nehmer sowie fünf Shops in Store (SIS) durch selbstständige Partnerunternehmen geführt, die durch die Insolvenz nicht betroffen sind. Jones-Gutscheine der Rose-Gesellschaft verlieren im Rahmen der Insolvenz ihre Gültigkeit, nicht aber die Gutscheine von Franchise-Filialen.

Insolvenzverwalterin ist Wiener Rechtsanwältin Holper

Zur Insolvenzverwalterin wurde die Wiener Rechtsanwältin Beate Holper bestellt, teilte die Kreditschützer vom KSV in einer Aussendung mit. Die Berichts- und Prüfungstagsatzung sowie Sanierungsplantagsatzung wurde für den 10. Dezember 2019 angesetzt.

„Im Rahmen des Sanierungsverfahrens sollen voraussichtlich vier Filialen geschlossen werden. Die daraus resultierenden Beendigungskosten (Personal, Mieten inkl. Schadenersatzansprüche aus der vorzeitigen Beendigung) werden mit 1,1 Millionen Euro angesetzt“, heißt es im Insolvenzantrag. Der Sanierungsplanvorschlag beinhaltet eine Sanierungsplanquote von 20 Prozent, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.

3,9 Mio. Euro Bankverbindlichkeiten

Aktuell betragen die Gesamtverbindlichkeiten der Rose GmbH rund 7,5 Millionen Euro, schreibt das Unternehmen im Insolvenzantrag. Davon entfallen auf Dienstnehmer inklusive Lohnabgaben rund 465.000 Euro. Weitere 350.000 Euro entfallen auf die Bestandgeber einschließlich der insolvenzbedingt ebenfalls nicht mehr entrichteten September-Mieten. Die Lieferantenverbindlichkeiten belaufen sich auf etwa 2,1 Millionen Euro. Die Bankverbindlichkeiten betragen rund 3,9 Millionen Euro.

Das Wiener Modeunternehmen geht davon aus, dass die Erfüllung des Sanierungsplanes durch die Fortsetzung des Sanierungskurses möglich ist. Im Rahmen des Sanierungsverfahrens soll das Filialnetz weiter gestrafft werden. Auch Beteiligungsgespräche mit potenziellen Investoren sind geplant, um die Eigenkapitalbasis zu stärken.

„Die nächsten Wochen werden erst zeigen, ob das Unternehmen mit den betroffenen Filialen im Insolvenzverfahren tatsächlich fortgeführt werden kann und inwiefern die bereits angebotene Sanierungsplanquote tatsächlich angemessen ist“, so die Einschätzung des KSV.