Angeklagte vor Prozessbeginn
APA/Alexander Fechter
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Chronik

Gehbehinderte beraubt: Elf Jahre Haft

Weil sie gezielt gehbehinderte Pensionistinnen ausgeraubt haben sollen, haben sich heute zwei Männer in Wien vor Gericht verantworten müssen. Sie wurden zu elf Jahren Haft verurteilt. Dem Duo erschien die Strafe zu hoch, es meldete Berufung an.

„Mir tut jetzt noch alles weh“, sagte das einzige Opfer, das zur Verhandlung erschienen war, als sich die beiden Beschuldigten bei ihr entschuldigten. Diese Frau war noch relativ glimpflich davongekommen. Von den insgesamt zwölf betagten Damen im Alter zwischen 73 und 89 Jahren zogen sich einige unter anderem Arm- und Beinbrüche zu, eine sogar ein Schädel-Hirn-Trauma. Alle Opfer waren auf Gehstöcke, die meisten auf Rollatoren angewiesen. Eine Seniorin hatte auch eine Sauerstoffflasche dabei.

Beschuldigte vor Gericht geständig

Die beiden 22-jährigen Angeklagten mit türkischen Wurzeln hatten sich ihre Opfer so ausgesucht, da sie ihnen verhältnismäßig wehrlos erschienen. Dennoch gingen sie verhältnismäßig brutal vor: Nachdem sie den Frauen ins Stiegenhaus oder den Aufzug gefolgt waren, stießen sie diese um, schlugen ihnen gegen den Kopf oder brachten sie beim Entreißen der Taschen zu Sturz. Die Beute bei den Überfällen seit Jahresbeginn betrug nicht einmal 600 Euro. Anfang März wurden die beiden auf frischer Tat erwischt und trotz Gegenwehr festgenommen.

Anwälte erklärten Taten mit Heroinsucht

Beide Beschuldigte, vertreten von Nikolaus Rast und Philipp Winkler, gaben bei Gericht alle Taten zu, es täte ihnen sehr leid und sie würden sich schämen, verweigerten aber ansonsten die Aussage. Die Rechtsvertreter erklärten die Taten ihrer Mandanten mit deren Heroinsucht und wiesen auf deren junges Alter hin.

Elf Jahre seien bei einem Strafrahmen zwischen fünf und 15 Jahren „schuld- und tatangemessen“, entschied der Richter. Mildernd wurden das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit gerechnet, erschwerend vor allem, dass gezielt wehr- und hilflose Opfer ausgewählt wurden. Nach Beratung mit den Anwälten meldete das Duo Berufung gegen die Strafhöhe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist deshalb vorerst nicht rechtskräftig.