Versiegeltes Kellerabteil
APA/HERBERT NEUBAUER
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Chronik

Leiche in Kühltruhe: Störung der Totenruhe

Nach dem Fund einer aufgetauten Leiche in einem Kellerabteil in Floridsdorf ist ein 45-jähriger Mann wegen Störung der Totenruhe angezeigt worden. Er soll bereits vor drei Jahren seinen verstorbenen Freund in eine Tiefkühltruhe gelegt haben.

Bei dem Opfer soll es sich um einen 42-jährigen Österreicher handeln. Wie die Polizei am Samstag mitteilte, wird noch eine DNA-Untersuchung durchgeführt, um die Identität restlos zu klären. Die mutmaßlichen Angehörigen des Mannes wurden bereits verständigt. Klären muss die Polizei noch, ob der Mann als abgängig gemeldet war.

Der 45-jährige Verdächtige, ein Bulgare, sagte in seiner Einvernahme gegenüber der Polizei, dass der Mann bereits vor ungefähr drei Jahren gestorben sein soll. Beide Männer sollen demnach einige Zeit zusammen gewohnt haben, als sich der Gesundheitszustand des Österreichers verschlechterte. Als er starb, sei er in Panik geraten, habe die Leiche in Plastiksäcke verpackt und in das Kellerabteil gebracht.

Kellerabteil
ORF
Leiche soll mehrere Jahre im Keller gelegen sein

Keine Hinweise auf gewaltsamen Tod

Entdeckt wurde die Leiche, weil der Bulgare delogiert werden sollte. Der Strom in seiner Wohnung wurde abgeschaltet. Der Mann dürfte im Keller herumgeräumt und dabei die verpackte Leiche geöffnet haben. "Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sie zuvor tiefgekühlt gelagert war“, sagte Polizeisprecher Paul Eidenberger. Danach habe sich rasch starker Verwesungsgeruch im Haus ausgebreitet. Zwei Bewohner alarmierten daraufhin am vergangenen Donnerstag die Polizei.

In der abgeschalteten Kühltruhe im Abteil des 45-Jährigen wurde dann die in Plastiksäcke verpackte Leiche gefunden. „Aufgrund der langen Liegezeit des Leichnams und der fortgeschrittenen Verwesung ist derzeit eine genaue Aussage zur Todesursache nicht möglich“, sagte Eidenberger. Laut Gerichtsmedizin gibt es aber keine Hinweise auf einen gewaltsamen Tod. Ausständig sind noch die Ergebnisses der toxikologischen Untersuchung. Bei sämtlichen Ermittlungen konnten keine Erkenntnisse gewonnen werden, die den Verdacht auf ein Tötungsdelikt erhärtet hätten, betonte Eidenberger.

Anzeige wegen Störung der Totenruhe

Der vorläufig festgenommene Bulgare wurde noch am Freitagabend auf freien Fuß gesetzt. Gegen ihn wird wegen Störung der Totenruhe ermittelt. Bei einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze.