Aba Lewit 2014 beim Fest der Freude in Wien
APA/Herbert Neubauer
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Chronik

NS-Opfer mit Urteil gegen Republik zufrieden

Der Holocaust-Überlebende Aba Lewit zeigt sich mit der Verurteilung des Staates Österreich durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zufrieden. Die Schadenersatzsumme will er an vier Wiener Schulen spenden.

Das teilte Lewit in einem schriftlichen Statement über seine Anwältin Maria Windhager am Freitag mit. Den ihm zugesprochenen Schadenersatz wolle Lewit auf insgesamt 6.000 Euro aufstocken, um je 1.500 Euro an vier jüdische Schulen in Wien zu spenden: die Zwi Perez Chajes Schule, die Lauder Chabad Schule und die Talmud Thora Schulen Machsike Hadass und der Agudas Israel.

Beschwerde nach Bericht in Zeitschrift „Aula“

Lewit hatte sich mit neun anderen Holocaust-Überlebenden vor dem EGMR darüber beschwert, dass die österreichischen Gerichte es unterlassen hätten, seinen Ruf gegen diffamierende Behauptungen in der rechtsgerichteten Zeitschrift „Aula“ zu schützen – mehr dazu in NS-Opfer mit Klage gegen Republik erfolgreich.

Im Sommer 2015 war in der „Aula“ ein Artikel veröffentlicht worden, in dem Mauthausen-Befreite als „Massenmörder“, „Kriminelle“ und „Landplage“ bezeichnet wurden. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Autor des Artikels wurde jedoch in Folge eingestellt. Im Februar 2016 berichtete der Autor in der „Aula“ über das eingestellte Strafverfahren und wiederholte die Aussagen nach Angaben des Straßburger Gerichts wörtlich.

„Wir alle wurden als Verbrecher verleumdet“

Daraufhin brachte Lewit mit den anderen Überlebenden einen Antrag unter dem Mediengesetz betreffend diesen Artikel gegen die Zeitschrift sowie den Autor beim EGMR ein. Das Verfahren habe Lewit „im Namen der Zigtausenden Menschen, die heute nicht mehr am Leben sind“ angestrengt. „Wir alle wurden als Verbrecher verleumdet. Die Toten können sich aber nicht mehr wehren“, ließ Lewit über seine Anwältin ausrichten.