Rendering des Heumarkt-Projekts
APA/Isay Weinfeld und Sebastian Murr
APA/Isay Weinfeld und Sebastian Murr
Chronik

Heumarkt-Betreiber blitzen bei VfGH ab

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Beschwerde gegen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch die Betreiber des Heumarktprojeks abgelehnt. Projektbetreiber WertInvest setzt nun in dieser Causa auf den Verwaltungsgerichtshof (VwGH).

Die Entscheidung des VfGH nehme man zur Kenntnis, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme von WertInvest am Donnerstag. Der VfGH halte in seiner Entscheidung fest, dass er selbst inhaltlich die Frage der UVP nicht behandelt, weil es sich nach Ansicht des VfGH dabei um keine verfassungsrechtliche Frage handle. "Das bedeutet, dass die Rechtssache nun vom Verwaltungsgerichtshof zu behandeln ist“, erklärte Daniela Enzi, Geschäftsführerin der WertInvest.

„Wir hatten für diesen Fall bereits zuvor und in erster Linie Revision an den VwGH erhoben und sind weiterhin zuversichtlich, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als rechtswidrig erkannt und aufgehoben wird", so Enzi weiter. Bis dahin gilt aus ihrer Sicht die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch das Bundesverwaltungsgericht vom Juni 2019. WertInvest geht davon aus, dass unverändert bis zur Entscheidung des VwGH das Erkenntnis des BVwG keine Rechtswirkungen entfaltet und keine UVP durchgeführt werden muss.

Knackpunkt ist die Durchführung einer UVP

Zur Vorgeschichte: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte bereits im April entschieden, dass das Vorhaben durch eine UVP muss. Die Betreibergesellschaft rief deshalb den VfGH an. In der Beschwerde der Hotelgesellschaft Intercont wurde unter anderem die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes geltend gemacht. Kurz zusammengefasst lautete der Vorwurf, das BVwG habe Willkür bei der Anwendung von EU-Recht und österreichischem Recht walten lassen.

Konkret ging es um jene Schwellenwerte von 15 Hektar Fläche und 150.000 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche, ab denen laut österreichischem Recht eine UVP verpflichtend ist. Das Heumarkt-Projekt, wegen dem die Wiener Innenstadt seit Längerem auf der Roten Liste der UNESCO-Weltkulturerbestätten steht, liegt unter dieser Marke.

Das Wiener Heumarkt-Areal, aufgenommen am Donnerstag, 6. Juli 2017
APA/Hans Punz
Die Baupläne für das Heumarkt-Areal sorgen seit Jahren für Diskussionen

„Keine Willkür“

Das BVwG sah das Vorhaben am Heumarkt trotzdem als UVP-pflichtig an, indem es mit Verweis auf EU-Richtlinien damit argumentierte, dass auch das Kriterium herangezogen werden könne, dass der Bau mit seinem 66-Meter-Turm „den Schutzzweck, für den das schutzwürdige Gebiet ‚UNESCO-Welterbestätte Historisches Zentrum von Wien‘ festgelegt wurde, erheblich beeinträchtigen“ werde.

Diese Judikatur ist für den VfGH plausibel. „In seinem Beschluss vom 1. Oktober 2019 führt der VfGH aus, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung angesichts der in diesem Fall zu beachtenden Vorgaben des Unionsrechts, auch im Hinblick auf das Weltkulturerbe ‚historisches Zentrum Wien‘, vertretbar begründet hat“, hieß es in einer Aussendung am Donnerstag. Es sei seitens des Bundesverwaltungsgerichts „keine Willkür geübt worden“. Die Behandlung der Beschwerde wurde somit abgelehnt.

UVP könnte Projekt weiter verzögern

Das Heumarkt-Projekt sorgt seit Jahren für Debatten. Die Gegner fürchten aufgrund des geplanten 66-Meter-Turms um den Welterbestatus für die Innenstadt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung würde den millionenschweren Bau weiter verzögern und damit verteuern.

Allerdings hatte die Stadt Wien im Frühjahr das Projekt nach Veröffentlichung eines kritischen Berichts des internationalen Rats für Denkmalpflege ICOMOS für eine zweijährige „Nachdenkpause“ ohnedies auf Eis gelegt. Bis 2021 will Rot-Grün einen Managementplan für das Innenstadt-Welterbe erarbeiten und dann im Gemeinderat beschließen. Am Donnerstag fand dazu das erste „Sounding Board“ unter der Leitung von Landtagspräsident Ernst Woller (SPÖ) statt, wie das Rathaus informierte.

FPÖ über VfGH-Entscheidung erfreut

Wiens FPÖ-Klubobmann Anton Mahdalik erfreute sich indes an der VfGH-Entscheidung. Denn nun sei „ziemlich klar“, dass das Heumarkt-Hochhaus „nicht mehr wie vorgesehen realisiert werden“ könne. An Planungsstadträtin Birgit Hebein (Grüne) adressierte er: „Steigen Sie ab vom Projekt Heumarkt! Schaffen Sie endlich die Voraussetzungen für die Errichtung eines Bauwerks, das den Anforderungen des Weltkulturerbes entspricht.“