Eins Szene aus dem „Ibiza-Video“ in der Causa Strache , das dem Spiegel und der Süddeutschen Zeitung zugespielt wurde, aufgenommen am Samstag, 18. Mai 2019
APA/Spiegel/Süddeutsche Zeitung/Harald Schneider
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Politik

„Ibiza-Video“: Verdächtige bleiben in U-Haft

Zwei Verdächtige, die nach Hausdurchsuchungen in Zusammenhang mit den Ermittlungen zum „Ibiza-Video“ festgenommen worden sind, bleiben in Untersuchungshaft, so die Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen nach der Haftprüfungsverhandlung.

Die nächste Haftprüfungsverhandlung ist für den 7. Jänner angesetzt. Der Schwerpunkt der Ermittlungen gegen die beiden gehe derzeit aber in Richtung Vergehen gegen das Suchtmittelgesetz, sagte Sprecherin Christina Salzborn am Freitag. Die Ermittlungen zum „Ibiza-Video“, das die ÖVP-FPÖ-Regierung zu Fall gebracht hatte, führten Mitte November zu Hausdurchsuchungen und Festnahmen.

Drei Personen im Umfeld des involvierten Privatdetektivs wurden in weiterer Folge in U-Haft genommen.
Ein 38-Jähriger wurde am Donnerstag entlassen.

Strache blitzt mit Anzeige in München ab

Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und mehrere Privatpersonen scheiterten indes mit Anzeigen gegen Verantwortliche der „Süddeutschen Zeitung“. Wie die Staatsanwaltschaft München I am Freitag mitteilte, wurden Ermittlungsverfahren gegen drei Journalisten und zwei Chefredakteure aus „rechtlichen Gründen“ eingestellt. Gegen zwei Geschäftsführer der Zeitung seien gar keine Verfahren eingeleitet worden, weil keine Anhaltspunkte für Straftaten vorgelegen seien.

In einem unter anderem von der „Süddeutschen“ veröffentlichten heimlich gedrehten Video war Strache bei Gesprächen mit einer angeblichen russischen Oligarchennichte in einer Villa auf Ibiza zu sehen.

Die Staatsanwaltschaft München I erklärte zur Einstellung des neben Strache durch Anzeigen von sieben Privatleuten ins Rollen gekommenen Verfahrens, zwar sei das Veröffentlichen heimlich gefertigter Tonaufnahmen grundsätzlich strafbar. Angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls und unter Berücksichtigung des Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit sowie der Freiheit der Meinungsäußerung sei das Handeln der Journalisten in diesem Fall aber nicht unbefugt gewesen – mehr dazu in news.ORF.at.