Das Haus hat bereits öfters für Schlagzeilen gesorgt. Trotz vermieteter und bewohnter Wohnungen ließ der Eigentümer im Juni 2018 das Dach und das oberste Geschoß abtragen. Auch Fenster im Gangbereich und in unbewohnten Wohnungen wurden ausgebaut. Das alles, kurz bevor die Novelle der Bauordnung zum Schutz von Gründerzeithäusern in Kraft trat.
Bis Juli 2020 hat der Eigentümer Zeit
Die verbliebenen Mieter wehrten sich. Ein Baustopp wurde verhängt und der Fall landete vor Gericht. Nun gab das Landesgericht in zweiter Instanz den Mieterinnen und Mietern Recht, der Eigentümer muss das Dach wiederherstellen und Fenster einbauen, erklärte Alexandra Rezaei von der Wiener Mieterhilfe: „Falls das nicht passiert, wäre der nächste Schritt die Einleitung einer Zwangsverwaltung. Und dabei würden wir die Mieter wieder unterstützen.“ Der Hauseigentümer hat acht Monate Zeit, das Dach und die Fenster wiederherzustellen.
Abbruch muss rückgängig gemacht werden
Ein Erfolg für die Mieter des Hauses Radetzkystraße. Der neue Hauseigentümer hatte 2018 mit dem Abbruch begonnen, nun muss er alles zurückbauen.
Nur vier Mieter übrig
Auch Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) freut sich über das Gerichtsurteil: „Wir sagen Spekulanten den Kampf an“. Von 25 Mietern sind mittlerweile vier mit unbefristeten Mietverträgen übrig geblieben, die sich für die Erhaltung des Hauses stark gemacht haben. Das traditionsreiche Cafe Urania, das sich in dem Haus befand, ist längst geschlossen.