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Flagge bei Derby: Mann ausgeforscht

Im Wiener Derby am Sonntag hat eine verfälschte Reichskriegsflagge im Fansektor der Austria für Aufsehen gesorgt. Durch Videoüberwachung wurde nun ein Mann ausgeforscht. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft den Vorfall.

Der Mann, der laut Videoüberwachung die Flagge im Allianz Stadion aufgehängt hatte, wurde bereits am Sonntag ausgforscht. Er hat seit der Saison 2012/13 ein Hausverbot in der Generali Arena, nun wurde auch ein bundesweites Stadionverbot beantragt.

Die Führung der Wiener Austria distanzierte sich in einer Aussendung von dem Vorfall. „Als Club haben wir eine sehr klare Linie, was dieses Thema betrifft und werden davon auch keinen Millimeter abweichen. Deswegen ist es auch extrem wichtig, dass die Behörden derartige Fälle strikt verfolgen und strenge Strafen aussprechen“, hieß es im Statement der Austria.

Flagge noch während des Spiels entfernt

Die Flagge war im Auswärtssektor des Allianz Stadions zu sehen und wurde noch während des Spiels gegen Rapid entfernt. Sie wird dem bei der Austria mit Hausverbot belegtem Fanclub „Unsterblich“ zugerechnet. Dieser wurde wegen seiner Nähe zum Neonazismus 2013 aus der Generali Arena verbannt. Auch auf Twitter distanzierte sich die Austria von der Aktion: „Das sind keine Austria-Fans“, hieß es auf dem Clubaccount.

Auch Originalreichskriegsflagge nicht verboten

Man habe eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien eingebracht, sagte unterdessen Polizeisprecher Paul Eidenberger am Montag. Grundlage für die strafrechtliche Prüfung waren das Verbotsgesetz, das Symbole-Gesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen des Islamischen Staats und anderer Gruppierungen untersagt wurden, sowie das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen. Letzteres sieht in Artikel 3 Strafen für die Verbreitung von nationalsozialistischem Gedankengut im Sinne des Verbotsgesetzes vor.

Nach diesen Rechtsgrundlagen der Polizei ist das Zeigen eines Banners, mit dem die Reichkriegsflagge nachempfunden war, nicht strafbar, betonte Eidenberger. Denn auch die Grundfahne, also die Reichskriegsflagge ist in Österreich – sofern sie kein Hakenkreuz aufweise – nicht verboten. „Diese oder ähnliche Fahnen mit solcher Symbolik kommen immer wieder bei Fußballspielen vor“, sagte Eidenberger. Sie werden auch „immer wieder aufs Neue überprüft“.

Italienische Fans von Wiederbetätigung freigesprochen

Unterdessen wurden am Montag in Wien vier italienische Fußball-Fans vom Vorwurf der NS-Wiederbetätigung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den vier Männern im Alter zwischen 31 und 35 Jahren vorgeworfen, nach einem Europa-League-Match zwischen Rapid Wien und Inter Mailand im Allianz-Stadion „Sieg Heil!“ gerufen und den Hitlergruß gezeigt zu haben.

Den Geschworenen reichte die Beweislage nicht aus. Nach einer ausgesprochen kurzen Beratungszeit wurden Fans, die eigens zu der Verhandlung neuerlich nach Wien gereist waren, einstimmig von der Anklage freigesprochen. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Freisprüche sind somit nicht rechtskräftig.

Nach eigenen Angaben nur Studentenlieder gesungen

Mehrere hundert italienische Fans hatten am 14. Februar 2019 das Match verfolgt, das Inter Mailand mit 1:0 gewann. Nach der Partie wurden die Anhänger der erfolgreichen Mannschaft von der Polizei vor dem Stadion abgesondert und per Lautsprecher um Geduld gebeten. Sie mussten warten, bis sich die Rapid-Fans entfernt hatten. Einige Inter-Fans sollen sich plötzlich mit „Sieg Heil!“-Rufen bemerkbar gemacht, zumindest einer zudem den ausgestreckten rechten Arm in die Höhe gereckt haben.

Die Angeklagten und ihr Verteidiger Manfred Arthofer wiesen diese Darstellung zurück. „Das stimmt nicht. Wir haben nur Inter-Lieder gesungen. Und Studentenlieder, zweideutige Lieder“, versicherte einer. Da hebe man die Hand, manchmal auch die rechte, „je nachdem, wo ich das Bier habe“.