Chronik

Mutter wollte Sohn vergiften: Einweisung

Eine 30-jährige Frau ist am Donnerstag von einem Schwurgericht in Wien rechtskräftig in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Sie hatte versucht, sich und ihren sechsjährigen Sohn mit Tabletten zu vergiften.

„Ich hab gedacht, es ist die Lösung. Ich hab geglaubt, ich kann ihn nur so schützen, indem ich uns das Leben nehme“, gab die Mutter zu Protokoll. Nachdem sie wahllos Medikamente in sich hineingestopft hatte, zwang sie den Buben, vier Tabletten von zwei verschiedenen Medikamenten zu schlucken. Der Bub überlebte, bleibende Schäden blieben ihm erspart.

„Es war ein absolut untauglicher Versuch. Die Menge wäre nicht geeignet gewesen, dem Kind Schaden zuzufügen“, sagte Verteidigerin Astrid Wagner. Ihre Mandantin habe sich in einer wahnhaften Psychose befunden. Weil Gerichtspsychiater Peter Hofmann das im Vorfeld in einem Gutachten bestätigt hatte, musste sich die 30-Jährige nicht wegen versuchten Mordes verantworten.

Frau nicht schuldfähig

Nach Ansicht des Sachverständigen handelte die Frau infolge ihrer psychischen Erkrankung in einem Zustand der Zurechnungsunfähigkeit und war damit nicht schuldfähig. Die Geschworenen kamen zum Schluss, dass die Krankheit ausschlaggebend für die Tat war, wobei diese als versuchter Mord anzusehen gewesen wäre, hätte sich die 30-Jährige im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte befunden.

Die Mutter bildete sich seit Längerem ein, Verfolger in schwarzen Autos wären hinter ihr und ihrem Kind her: „Ich dachte, wenn sie uns erwischen, passieren schlimme Dinge mit uns. Folter. Dass der Kleine der Pornoindustrie zugeführt wird.“ Ihren Angaben zufolge konsumiert sie seit ihrem 15. Lebensjahr Cannabis. Zusätzlich nahm sie jahrelang härtere Drogen, was die Entwicklung ihrer affektiven Psychose begünstigt haben dürfte.

Bub in betreuter WG

Am 9. März 2019 sah die Frau beim Einkaufen am Vormittag einen schwarzen Kastenwagen vorbeifahren: „Ich habe geglaubt, sie kommen uns holen.“ Zurück daheim hörte sie Stimmen aus der Nachbarwohnung, die „gewütet“ hätten. Da habe sie beschlossen, Schluss zu machen.

Als die Mutter der 30-Jährigen, der die gesundheitlichen Probleme ihrer Tochter bekannt waren, diese telefonisch nicht erreichen konnte, hielt sie in der Wohnung Nachschau. Sie fand Tochter und Enkel schlafend bzw. bewusstlos vor. Die beiden kamen in ein Spital, wo festgestellt wurde, dass keine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben gegeben war. Der Sechsjährige lebt inzwischen in einer betreuten WG, hat aber Kontakt zu seiner Mutter.

Wie ein Toxikologe den Geschworenen erläuterte, war die dem Buben verabreichte Dosis mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geeignet, eine ernsthafte Gesundheitsschädigung zu bewirken. Sie reichte jedoch aus, eine „relevante Vergiftungsreaktion“ zu bewirken.