Zwischen Matzleinsdorfer Platz und Rathaus wird zurzeit an der Verlängerung der U2 gearbeitet, dort sollen 370 Häuser von der Linie unterfahren werden. Bei diesen 370 Häusern stehen aber 2.200 verschiedene Grundeigentümer zu Buche. Sie alle müssen zustimmen, dass die U-Bahn die besagten Grundstücke unterfahren darf.
Damit diese Unterfahrung aber rechtens ist, muss das Wegerecht im Grundbuch eingetragen werden. 90 Prozent der Fälle sind bereits abgeschlossen und für den Bau freigegeben. Jedoch gibt es in etwas weniger als 90 Fällen Streit, die konkrete Grundlage für die Verhandlungen ist dabei das Eisenbahn- Enteignungsentschädigungsgesetz. Dabei werden die Grundeigentümer nicht tatsächlich enteignet, es handelt sich hierbei nur um das Wegerecht.
Bau im öffentlichen Interesse
Zurzeit scheint es so, dass dieses Wegerecht den Wiener Linien wohl in allen Fällen eingeräumt wird. Das liegt daran, dass der Bau einer U-Bahn im öffentlichen Interesse liegt – so ist jedenfalls die langjährige Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofs. Entsprechend der Nutzung der einzelnen Grundstücke gibt es auch eine Entschädigung für die Eigentümer.