Ticketverkäufer in Kostüm Mozart vor der Staatsoper
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Chronik

Zonen schränken „Mozart-Verkäufer“ ein

In der Wiener Innenstadt gelten seit Jänner Gebühren und eine Anmeldepflicht für Ticketverkäufer in Kostümen. Ab April gelten Einschränkungen durch bestimmte Zonen. Konzertveranstalter und Wirtschaftskammer sehen aber weiteren Handlungsbedarf.

150 Euro Gebühr müssen die „Mozart-Verkäufer“ nun zahlen. Ab April soll es zusätzlich in definierten Zonen Beschränkungen geben: Nur sechs Verkäufer vor dem Stephansdom, sechs auf dem Stock-im-Eisen-Platz und sechs auf dem Herbert-von-Karajan-Platz vor der Staatsoper. Sollte es bei diesen Zonen bleiben, sind die Maßnahmen den Konzertveranstaltern zu wenig. „Ich bin davon überzeugt, dass diese Mozartkarawane dann weiterzieht und es wahrscheinlich zu weiteren Einschränkungen kommen muss“, sagte Konzertveranstalter Peter Hosek gegenüber „Wien heute“.

Regeln für „Mozart-Verkäufer“

Die Ticketverkäufer sollen künftig zugewiesene Zonen bekommen und sich anmelden müssen. Geschäftsleute und Konzertveranstaltern sehen den „Wildwuchs“ damit aber nicht gestoppt.

Wirtschaftskammer fordert mehr Ordnung

Auch die Wirtschaftskammer fordert ein härteres Durchgreifen und mehr Ordnung in der Stadt. „Das sind nicht nur die Mozart-Verkäufer, sondern auch die Scooter oder die Verkäufer für Buslinien. Der Druck ist sehr hoch und die Geschäftsleute hätten natürlich gerne, dass draußen vor ihren Geschäften, in die viel Geld investiert worden ist, auch Ordnung herrscht“, meinte Rainer Trefelik, Obmann der Sparte Handel der Wirtschaftskammer Wien. Die Stadt will vorerst abwarten und einmal sehen, wie sich die neuen Regeln bewähren.