Strafverfügung mit Oida Zitat
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Chronik

Prozess nach „Oida“ zu Polizist

Am Wiener Verwaltungsgericht ist der Prozess gegen einen Fotografen, der einen Polizisten „Oida“ genannt hat, über die Bühne gegangen. Der Beamte konnte sich im Zeugenstand nicht an den genauen Wortlaut erinnern.

Zu dem Vorfall kam es am 28. September 2018 in der Grünentorgasse in Wien-Alsergrund. Rettung und Polizei waren im Einsatz, weil ein Betrunkener gestürzt war und sich verletzt hatte. Der Fotograf Nathan Spasic kam zufällig dazu und fotografierte den Einsatz. Der Polizist ging auf ihn zu, die folgenreiche Kommunikation begann. Eine Anzeige wegen Anstandsverletzung folgte – wie die Polizei damals auf Twitter schreibt: Menschen mit Oida anzureden entspricht nicht dem guten Ton.

„Das ganze ist eskaliert, weil der Polizeibeamte mich die ganze Zeit geduzt hat und ich ihm dann das Du-Wort erwidert habe. Da hat er gemeint, dass man Polizeibeamte nicht duzt und da war ich empört und hab in etwa gesagt – Sie haben mich doch geduzt, Oida“, blieb Spasic am Donnerstag vor der Verhandlung bei seiner Version des Geschehens.

Zweiter Prozess um „Oida“

Hat er nun „Alter“ verstanden, obwohl nur „Oida“ gesagt wurde. Damit muss sich das Verwaltungsgericht auseinandersetzen. Ein Fotograf hat das zu einem Polizisten gesagt und sollte 100 Euro Strafe zahlen.

Entscheidung folgt schriftlich

Speziell an das Wort „Oida“ konnte sich der Polizist im Zeugenstand nicht erinnern. Vielmehr habe der Fotograf gesagt: „Was willst Du eigentlich von mir, Alter.“ Der Fotograf sei unangenehm auf ihn zugegangen und habe mehrere Fotos von der Szene des Einsatzes gemacht. Es steht nun Aussage gegen Aussage. Namentlich bekannte Zeugen gibt es nicht, es geht um etwa 110 Euro Strafe. Die Entscheidung des Richters folgt in den nächsten Tagen schriftlich.